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Als die Polizei noch eine Trennung befehlen konnte

Ohne Trauschein unter einem Dach zu leben, war bis vor 50 Jahren im Kanton Zürich verboten. Vielen Unverheirateten blieb damals nur eines: die Flucht nach Spreitenbach.

Veröffentlicht am: 26.09.2022 – 13.37 Uhr

Ein Nachthemd überführte Rita Bernasconi und Peter Weber*. Ein Kantonspolizist fand das Kleidungsstück im Sommer 1968 in Webers Bett in Rüti. Der Beamte war ausgerückt, um vor Ort festzustellen, ob die beiden vielleicht im Konkubinat lebten.

Peter Weber gab zwar zu Protokoll, dass Rita Bernasconi ein Zimmer in einer anderen Strasse habe. Aber dass sich alle ihre Kleider und gar ein Nachthemd beim Befragten in der Wohnung befanden, war für den zuständigen Gemeinderat ein klares Indiz für ein Konkubinat. Am 19. Juli 1968 erliess das Statthalteramt Hinwil einen Trennungsbefehl, mit dem Rita Bernasconi und Peter Weber aufgefordert wurden, in spätestens 30 Tagen ihr Zusammenleben zu beenden.

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