Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hatte denn 44-Jährigen bereits im Februar per Strafbefehl verurteilt, unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Nun steht auch das Strafmass fest.
Demnach wird der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 140 Franken (12’600 Franken) sowie mit einer Busse von 2700 Franken verurteilt. Weil der geständige Angreifer gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hat, ist dieser jedoch noch nicht rechtskräftig. Am 8. November kommt es deshalb zur Verhandlung gegen den Handwerker.
Der Mann hat bis zum Beginn der Urteilsberatung durch das Gericht aber die Möglichkeit, die Einsprache zurückzuziehen. In diesem Fall würde der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.
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