Ein grosser Holzschlag ist nicht gleich ein Kahlschlag
Kahlschläge sind verboten. Was so klipp und klar im Waldgesetz festgehalten ist, führt beim Laien zu falschen Schlüssen. Zwei Förster aus der Region erzählen aus der Praxis.
Nach Baumfällaktion bei geplanter Gossauer Deponie

Auf einer Fläche von rund 50 auf 50 Metern ist kein Baum mehr stehen gelassen worden. 16 Aren sind es nach offiziellen Angaben des Kantons. Wer selbst vor Ort im Wald Oberrüti zwischen Gossau und Oetwil einen Augenschein nimmt und nachmisst, kommt leicht auf eine Fläche, die einiges grösser ist.

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