Hämatome, Kratzer, zahlreiche Rippenbrüche, Lungenverletzungen und eine Vielzahl von Einblutungen im Kopfbereich, an Herz und Leber: Gesamthaft über 20 Verletzungen wies der Körper einer im März 2020 im Spital Männedorf verstorbenen Frau auf.
Zugefügt haben soll sie ihr der Partner. Infolge eines Streits habe er die Frau mit «bestürzender Brutalität» mit Schlägen und Fusstritten traktiert, urteilten die Richter des Bezirksgerichts Meilen. Sie sprachen den gebürtigen Polen am Dienstagnachmittag des Mordes schuldig und verurteilten ihn zu einer 16-jährigen Gefängnisstrafe. Ausserdem verhängten sie einen Landesverweis von 15 Jahren. Dem minderjährigen Sohn des Opfers sprachen die Richter eine Genugtuung von 50’000 Franken zu.
Damit folgte das Gericht in weiten Teilen dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte eine Gefängnisstrafe von 18 Jahren und eine anschliessende Landesverweisung für 15 Jahre beantragt. Die Verteidigerin dagegen forderte den totalen Freispruch, die sofortige Haftentlassung ihres Mandanten sowie eine Genugtuung.
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