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Urteil gegen Psychiater erst im November

Für das Zürcher Obergericht ist die Sache spruchreif: Es wird voraussichtlich im November darüber informieren, ob sich drei Psychiater der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben oder nicht.

Veröffentlicht am: 29.10.2021 – 14.31 Uhr

Ein neues Gutachten, das Brians Verteidiger an der Verhandlung vom Donnerstag gefordert hatte, ordnet das Gericht nicht an, wie es am Freitag mitteilte.

Der Verteidiger hatte geltend gemacht, dass ein unabhängiges Fachgutachten zunächst die Frage klären müsse, ob die lange Sieben-Punkte-Fixation wirklich verhältnismässig gewesen sei. Das Bezirksgericht hatte dies in seinem Urteil im August 2020 bejaht, sich dabei gemäss Verteidiger jedoch auf die Aussagen der Beschuldigten abgestützt.

Das Obergericht hat den Beweisantrag des Verteidigers nun aber nach einer Beratung abgelehnt. Es hält die Einholung eines neuen Gutachtens nicht für erforderlich, um zu einem Urteil zu gelangen. Dieses will es im November verkünden. Ein Datum, das allen Parteien passt, wird derzeit gesucht.

Eine lange Fixierung

Der junge Straftäter Brian war im September 2011 nach einem Suizidversuch zum zweiten Mal von seiner Gefängniszelle in die Psychiatrische Klinik Zürich verlegt worden. Dort wurde er während 13 Tagen ans Bett gefesselt.

Die drei beschuldigten Fachärzte hatten am Donnerstag vor Obergericht erklärt, dass sich die Angestellten vor dem jungen Patienten gefürchtet hätten. Von ihm sei eine grosse Selbst- und Fremdgefährdung ausgegangen. Es habe keine Alternative zur Sieben-Punkte-Fixation gegeben.

Der Verteidiger hatte demgegenüber geltend gemacht, dass sein Mandant bei der zweiten Einweisung - anders als beim ersten Mal - gar nicht gewalttätig gewesen sei und dass während der langen Dauer keine Alternativen zur harten Fixierung geprüft worden seien. Auch Brian, der vor Obergericht von sieben Polizisten begleitet wurde, hielt fest: «Es gab keinen Grund, mich zu fixieren.»


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