Bis auf weiteres soll eine kantonale Genehmigung zum Ausbau von bestehenden Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie angefochten werden können. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) empfiehlt den Kantonen, das sogenannte Bagatellverfahren vorläufig auszusetzen.
Bisher genehmigten die Kantone die Anpassung von konventionellen Mobilfunkanlagen an die 5G-Technologie ohne Baubewilligungsverfahren in einem sogenannten Bagatellverfahren. Damit konnte der Entscheid nicht angefochten werden. Bei neuen Anlagen oder «wesentlichen Änderungen» war immer schon ein ordentliches Bauverfahren nötig.
Für die Mobilnetzbetreiber ist die Rechtslage bereits jetzt klar: Sie berufen sich auf ein eigenes Rechtsgutachten, wonach Bagatellverfahren nicht nur zulässig seien, sondern gestützt auf die Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 der Bundesverfassung auch geboten.
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