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Das Bezirksgericht Hinwil ordnete für einen 19-Jährigen wegen einer Gewalttat eine Therapie an. (Bild: Gerichte Zürich)

Gericht ordnet Therapie für 19-Jährigen an

Der junge Oberländer, der seinen Vater umbringen wollte, wird in eine Therapie eingewiesen. Mit diesem Urteil stellt das Bezirksgericht Hinwil sowohl Anklage wie Verteidigung und den Beschuldigten zufrieden.

Das Bezirksgericht Hinwil ordnete für einen 19-Jährigen wegen einer Gewalttat eine Therapie an. (Bild: Gerichte Zürich)

Veröffentlicht am: 30.01.2017 – 06.00 Uhr

Seit Jahren war die Beziehung zwischen einem Vater und einem Sohn im Bezirk Hinwil getrübt gewesen, als es im Februar 2016 zu einem erneuten innerfamiliären Disput kam. Der Vater hatte seinen Sohn aufgefordert, sofort auszuziehen. Es folgten gegenseitige Beleidigungen als «Idiot», «Schwein» und «Arschloch» – und dann stach der Sohn dem Vater ein Rüstmesser in den ­Rücken. Der Angegriffene überlebte mit Glück .

Haftstrafe wird aufgeschoben

Als der Fall am Donnerstag am Bezirksgericht Hinwil verhandelt wurde (Züriost berichtete), herrschte zwischen Ankläger und Verteidiger sowie dem Täter ungewöhnliche Einigkeit über die Bestrafung: Alle forderten eine Therapie.

Eine Forderung, der das Gericht dann auch entsprach, wie sein am Wochenende bekannt gewordener Entscheid zeigt. Der heute 19-jährige Sohn wurde zwar zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, die aber zugunsten einer stationären psychiatrischen Behandlung aufgeschoben wird.

«Nur» Totschlagversuch

Das Gericht sprach den jungen Mann des versuchten Totschlags für schuldig. So hatte es auch der Verteidiger beantragt, während der Staatsanwalt auf den rechtlich schwerwiegenderen Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung plädierte.

Der Sohn habe den Entschluss zur Tat «nach vielen Jahren grosser seelischer Belastung, in tiefster Verzweiflung und in einer bis zum Äussersten zu­gespitzten Konfliktsituation» gefasst, schreibt das Bezirks­gericht in einer ersten Begründung. Und wegen dieser seelischen Belastung handle es sich hier eben um einen Totschlagversuch und nicht um einen ­Tötungsversuch.

Der Teenager habe sich «in einer ausweglos erscheinenden Situation» befunden. Allerdings stelle auch in einer solchen Situation ein Angriff mit dem Messer «keinen angemessen Ausweg» dar. Die im Vergleich mit anderen Fällen von Totschlag «recht schwerwiegende Tat» sei denn auch «nicht entschuldbar».

Das Strafverfahren hat Aufwendungen von fast 50'000 Franken verursacht. Da der Verurteilte mittellos ist, werden diese Kosten auf die Staatskasse genommen.

Wirkungsvolle Hilfe fehlte

Ähnlich wie der Fall der Erschiessung eines Vaters durch seinen Sohn in Pfäffikon, waren auch der Auslöser für die vorliegende Tat schwerste familiäre Probleme. Der vereinsamte und mit seinen getrennt lebenden Eltern verkrachte Sohn war mehrfach in psychiatrischer Behandlung – absolut erfolglos. Dies vor allem, weil man erst sehr spät einmal eine saubere Diagnose stellte und so erkannte, unter welch schwerer, die Steuerungsfähigkeit vermindernder psychischer Störung der junge Oberländer überhaupt leidet.

Mit der jetzt gerichtlich angeordneten Therapie dürfte dem 19-Jährigen erstmals wirklich nachhaltig geholfen werden. Und damit vielleicht der Grundstein gelegt für eine normale ­Erwachsenenphase «in einen Leben, in dem schon genug schiefgelaufen ist», wie es der Verteidiger beschrieb.

 


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