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Blaulicht
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Blaulicht an einer Ambulanz

Blaulichtorganisationen wie der Rettungsdienst kommen, um zu helfen: wer sie dabei hindert, kann bestraft werden. Symbolfoto: Ernst Hilfiker

Bedeutendes Urteil

Oberländer greift Rettungssanitäterin während des Einsatzes tätlich an

Ein Mann hat ein Rettungsdienst-Team bei einem Einsatz im Zürcher Oberland tätlich angegangen. Dafür wurde er nun bestraft – ein Urteil, wie es erst wenige gibt.

Blaulichtorganisationen wie der Rettungsdienst kommen, um zu helfen: wer sie dabei hindert, kann bestraft werden. Symbolfoto: Ernst Hilfiker

Veröffentlicht am: 15.11.2023 – 06.42 Uhr

Was in einen 63-Jährigen gefahren ist, der an einem Abend im vergangenen Juli den Rettungsdienst anforderte, dessen Einsatz dann aber verhinderte, ist nicht klar. Klar sind allerdings die Konsequenzen dieses ungewöhnlichen Handelns: Der Mann wurde nun per Strafbefehl von der regionalen Staatsanwaltschaft verurteilt.

Eskalation im Schlafzimmer

Die Geschichte begann, indem der Mann von seiner Wohnung in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Hinwil aus die Nummer des Sanitätsnotrufs 144 wählte. Er forderte Hilfe für seine alkoholisierte Mitbewohnerin an – ein Anruf, der gemäss Strafbefehl jedoch «aufgrund einer Fehleinschätzung des Zustands» der Frau entstand, wie sich später herausstellte.

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