Es war im Jahr 2017, als ein damals 19-jähriger Student mit einer 18-jährigen Studentin Sex hatte und während des Geschlechtsverkehrs heimlich sein Kondom entfernte. Als Begründung gab er später an, das «Ding sei ihm zu eng gewesen».
Die beiden hatten sich auf der Dating-App Tinder kennen gelernt. Für den Staatsanwalt war dieser Akt eine Schändung. Er forderte, dass der Student zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt wird.
Das Bezirksgericht Bülach sprach den Mann jedoch 2019 frei. Er dürfe jemanden nur für eine Tat bestrafen, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stelle, begründete der Richter damals sein Urteil. «Stealthing», also das heimliche Abstreifen eines Kondoms, war bis dahin vom Gesetzgeber nicht abgedeckt.
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