Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Im Kanton Zürich waren drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen, darunter eine in Fehraltorf.
Für den Kanton Zürich hat sich die Lage nun in den Brutgebieten von Lachmöwen beruhigt. Die Kontrollgebiete um das Neeracher Ried, den Greifensee und den Pfäffikersee würden deshalb aufgehoben, schreibt die Gemeinde Mönchaltorf in einer Medienmitteilung.
Generell gilt in allen Geflügelhaltungen im Kanton und in der gesamten Schweiz dennoch eine erhöhte Überwachungspflicht. So hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Meldepflicht bei krankem oder totem Geflügel verordnet.
Geflügelhalterinnen und -halter müssen kranke Tiere umgehend der Tierärztin oder dem Tierarzt melden. Dazu gehören Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere sowie plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung.
Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln vermeiden
Tierhalterinnen und Tierhalter, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Es liegt im Eigeninteresse aller Geflügelhaltenden, ihre Tiere weiterhin angemessen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.
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