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Archivfoto: Johanna Bossart

Mit ausgefahrenem Kran die SBB-Leitung bei Rikon beschädigt

Ein Chauffeur hat vergessen, den Kran seines Lastwagens einzufahren. Die Folgen: eine unterbrochene Bahnstrecke und eine Busse.

Archivfoto: Johanna Bossart

Veröffentlicht am: 17.11.2022 – 10.18 Uhr

An einem Donnerstagnachmittag Mitte Juli dieses Jahres belud ein Chauffeur in Rikon seinen Lastwagen, der über einen Ladekran verfügte, mit zwei Containern. Via Tösstalstrasse machte sich der Schweizer auf in Richtung Winterthur. Am Bahnübergang unweit des Bahnhofs kam der Kran-Lastwagen zu einem abrupten Stopp.

Der Chauffeur hatte es vor seiner Fahrt versäumt, den Kran einzufahren. Dieser touchierte und beschädigte die Oberleitung der SBB auf dem Gleis 1. Die Bahnstrecke ab Rikon in Richtung Winterthur-Seen blieb zwischen 15.20 Uhr und 18.20 Uhr gesperrt. Betroffen waren die S 11 und die S 26.

Seine Unaufmerksamkeit hat für den Chauffeur nun rechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Franken (2400 Franken) verurteilt. Juristisch gesprochen, hat sich der Chauffeur der fahrlässigen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, schuldig gemacht.

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