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Justiz

Foto: Keystone

Nach teurem Schwumm im Greifensee – Beschuldigter zieht vor Bundesgericht

Der ein oder andere wird es wohl kleinlich finden, aber das Zürcher Obergericht verstand am Ende in der Sache keinen Spass. Weil ein Mann in der geschlossenen Badi schwimmen ging, wird nun ein vierstelliger Betrag fällig.

Foto: Keystone

Veröffentlicht am: 14.09.2022 – 09.00 Uhr

Ein 70-jähriger Winterschwimmer ist über das Gelände des geschlossenen Strandbads Uster in den Greifensee gestiegen. Das Bezirksgericht Uster hat ihn deshalb gebüsst, was das Obergericht Zürich nun bestätigte.

Der Mann bezeichnet sich selber als «Blaueierschwimmer-Unikat von Uster». Er ist offenbar ein regelmässiger Winterschimmer im Greifensee. Dort findet jährlich am Ostermontag auch das sogenannte Blaueierschwimmen statt.

Deshalb heisst das Blaueierschwimmen so

14.04.2022

Vorschau auf Oster-Tradition

In ein paar Tagen ist es soweit und es dürfen wieder blau gefärbte Eier aus dem Greifensee geholt Beitrag in Merkliste speichern Dabei schwimmen die Teilnehmenden rund 20 Meter im zwischen 5 und 13 Grad kalten Wasser, holen sich ein blaues Ei vom Sprungturm und schwimmen wieder zurück an Land. Rund 400 Hartgesottene nehmen jeweils daran teil.

«Das Unikat von Uster» wurde aber eines kalten Tages von der Polizei entdeckt, wie er im geschlossenen Strandbad zum See ging. Die Einsatzkräfte forderten den Mann auf, das geschlossene Privatgelände zu verlassen.

Dem kam er aber nicht nach. Er schwamm vielmehr zum Sprungturm hinaus. Dies stritt er vor Gericht auch gar nicht ab.

Allerdings machte der 70-Jährige geltend, sich schon öfters im geschlossenen Strandbad aufgehalten zu haben. Frühere Bademeister und auch die Seepolizei hätten dies toleriert. Der Kontrolle habe er sich durch das Hinausschwimmen nicht entziehen wollen.

Busse reduziert

Das Obergericht sah den Sachverhalt aber als erstellt an. Es verurteilte den Mann, der auf privatem Gelände unterwegs war, wegen Betretens eines fremden, eingezäunten Grundstücks. Zudem sprach es ihn wegen des Wegschwimmens der Nichtbefolgung einer polizeilichen Anordnung schuldig.

Das Obergericht setzte eine Busse von 130 Franken fest. Das Bezirksgericht Uster hatte den Schwimmer noch mit 150 Franken bestrafen wollen. Sollte der Beschuldigte ins Gefängnis müssen, weil er die Busse nicht bezahlen würde, müsste er so nur noch einen statt zwei Tage absitzen.

Teurer wird es mit den Gerichtsgebühren. Diese belaufen sich auf 1000 Franken, 900 davon muss der Blaueierschwimmer bezahlen.

Das akzeptiert der Beschuldigte nicht, und er hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen.


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