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Doppelte Pflichtverletzung hat schwere Folgen

Mit einem Schuss aus einer Pistole hatte in Kyburg ein 16-Jähriger vor knapp sieben Jahren einen Freund schwer verletzt. Jetzt musste sich der Besitzer der Pistole vor dem Obergericht verantworten.

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Veröffentlicht am: 17.08.2022 – 12.32 Uhr

Es ist eine Geschichte, die an Tragik kaum zu überbieten ist, die heute Morgen vor dem Obergericht verhandelt wurde. 2015 hatte ein 16-Jähriger in Kyburg mit einer Pistole, von der er dachte, sie sei ungeladen, einen Freund in den Hals getroffen. Er wird sein Leben lang querschnittgelähmt bleiben.

Am 29. März 2021 war der Besitzer der Pistole, ein heute 52-jähriger Deutscher, vom Bezirksgericht Pfäffikon zu einer bedingten Geldstrafe von 34'100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 4800 Franken verurteilt worden.

Der Verurteilte bestritt die wesentlichen Punkte der Anklage nicht. Das Obergericht musste beurteilen, wie eine fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem schrecklichen Unfall führte, rechtlich zu ahnden ist.

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