Im Kanton musste die Feuerwehr nur rund 35 Mal ausrücken, was für den Nationalfeiertag verhältnismässig wenig sei.
Wie die Ustermer Stadtpolizei in einer Mitteilung schreibt, werde das Feuer- und Feuerwerksverbot, das auf dem Stadtgebiet gilt, von der Bevölkerung respektiert. Gemäss einer ersten Zwischenbilanz hat das Verbot bisher zu keinen Verzeigungen geführt.
Die Stadtpolizei musste aber mehrere Personen ermahnen, die entweder auf öffentlichem oder privatem Grund an einer Feuerstelle grilliert oder einen Grill mit Holzkohle betrieben haben. «Die betroffenen Personen haben sich aber einsichtig gezeigt und ihre Feuer gelöscht», heisst es in der Mitteilung. Ein einziges Mal musste die Stadtpolizei wegen Missachtung des Feuerwerkverbots ausrücken.
Die Stadtpolizei Uster beurteilt in ihrer Zwischenbilanz die Einhaltung des Feuer- und Feuerwerksverbots von Seiten der Bevölkerung als positiv. Da sich die Lage trotz kurzzeitiger Gewitter aber nicht entspannt hat und sich in nächster Zeit keine Wetteränderung abzeichnet, bleibt das Feuer- und Feuerwerkverbot bis auf Weiteres in Kraft.
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