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Brian bleibt vorerst weiterhin in Sicherheitshaft

Das Bundesgericht sieht bei Brian – trotz Anzeichen einer gewissen Verbesserung – nach wie vor eine Wiederholungsgefahr: Es hält die angeordnete Sicherheitshaft deshalb vorderhand nach wie vor für angezeigt und weist eine Beschwerde als unbegründet zurück.

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Veröffentlicht am: 18.05.2022 – 13.51 Uhr

Die Anwälte des jungen Mannes, der einst durch eine SRF-Dokumentation unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt wurde, hatten die sofortige Entlassung aus der Sicherheitshaft gefordert.

Sie brachten vor, dass Brian bald länger in Sicherheitshaft sitzen könnte, als dann die von einem Gericht verhängte Freiheitsstrafe dauern könnte. Neben dieser sogenannten Überhaft sei auch ein weiterer Haftgrund dahin gefallen: Seit der junge Mann kürzlich vom strengen Pöschwies-Haftregime in einen lockeren Vollzug im Gefängnis Zürich verlegt worden sei, verhalte er sich tadellos.

Für das Gericht ist es noch zu früh

Seine Verhaltensänderung sei ausdrücklich zugunsten von Brian anzuerkennen und zu würdigen, schreibt das Bundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass er sich «nunmehr erst seit rund dreieinhalb Monaten und damit noch nicht allzu lange im wieder lockereren Regime befindet». Zudem stehe offenbar noch eine Therapie aus, die zu einer Stabilisierung beitragen könnte.

«So sehr die jüngere Entwicklung zu begrüssen ist, erscheint es trotzdem noch zu früh, davon auszugehen, der Beschwerdeführer beherrsche inzwischen seine früher wiederholt gezeigte Gewaltneigung», hält das Gericht weiter fest. Insgesamt sei zwar von einer etwas abgeschwächten, aber weiterhin doch massgeblichen Wiederholungsgefahr auszugehen.

Die Überhaft rückt näher

Die von Brians Anwälten vorgebrachte Gefahr einer Überhaft besteht gemäss Bundesgericht derzeit noch nicht unmittelbar. Sie werde aber doch zunehmend wahrscheinlicher, falls die Sicherheitshaft noch längere Zeit andauere.

Denn das juristische Verfahren wegen Vorfällen im Gefängnis dauert seit Jahren an. Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte den jungen Mann im November 2019 unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Das Zürcher Obergericht erhöhte die Strafe im Mai 2021 auf sechs Jahre und vier Monate. Das Bundesgericht wies den Fall im November 2021 zur Neubeurteilung zurück.

Welches Urteil das Obergericht in seiner neuerlichen Beratung nun fällen wird, nimmt das Bundesgericht in seinem Urteil nicht vorweg. Es sei aber zu erwarten, dass das Strafmass zwischen denjenigen des Bezirks- und des Obergerichts zu liegen komme, heisst es im Urteil.

Der Fall liege mittlerweile bereits wieder ein halbes Jahr beim Zürcher Obergericht, hält das Bundesgericht fest. Es sei damit kein ausgesprochen grosser Zusatzaufwand verbunden, es sollte das Verfahren «in angemessener baldiger Frist» beenden können.

Sollte es aber wider Erwarten noch längere Zeit beanspruchen, könnte sich die Frage der Überhaft verschärfen. Denn in rund einem Monat befindet sich Brian so lange in Sicherheitshaft, wie die Dielsdorfer Strafe betragen hatte.


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