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Das Bezirksgericht Pfäffikon verurteilte einen Stalker – seine Gefängnisstrafe hat er jedoch bereits abgesessen. (Archivfoto: Nicolas Zonvi)

Haft und doch keine Haft für einen Stalker

Er wollte die junge Frau unbedingt kennenlernen, sie aber wollte nichts von ihm wissen. Trotzdem besuchte er sie mehrmals an ihrem Arbeitsort. Das Bezirksgericht Pfäffikon schickte ihn dafür ins Gefängnis – dorthin muss er nun aber dennoch nicht.

Das Bezirksgericht Pfäffikon verurteilte einen Stalker – seine Gefängnisstrafe hat er jedoch bereits abgesessen. (Archivfoto: Nicolas Zonvi)

Veröffentlicht am: 05.04.2022 – 08.57 Uhr

Im Gegensatz zu anderen Stalkern sandte er ihr nicht X Mails, terrorisierte sie nicht mit nächtlichen Anrufen, stiess keine Drohungen aus, sondern besuchte sie «nur» über ein paar Monate hinweg etwa ein halbes Dutzend Mal im Geschäft in Effretikon, wo sie arbeitete.

Allerdings fanden diese Besuche statt, obwohl der Mann bereits zweimal rechtskräftig verurteilt worden war, weil er eben schon zuvor trotz eines Hausverbotes im Geschäft aufgekreuzt war. Zudem gab es eine behördliche Verfügung, die es ihm verbot, sich bei dem Laden aufzuhalten.

In eine Angestellte verliebt

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