Tatort: Strandbad, Uferweg 7, Uster.
Sachverhalt: «Der Beschuldigte betrat ein fremdes, umzäuntes Grundstück, wo er durch die Polizei einer Personenkontrolle unterzogen und aufgefordert wurde, das Grundstück zu verlassen. Der Beschuldigte leistete den Anweisungen keine Folge und entzog sich der Kontrolle, indem er in den See sprang und davon schwamm.»
Strafe wegen Verstössen gegen Artikel 3 und 17 der Polizeiverordnung der Stadt Uster: 150 Franken Busse plus 150 Franken Gebühren, total 300 Franken.
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