Beiständin veruntreute 36'000 Franken
Sie hätte als Beiständin einem Verwandten bei finanziellen Angelegenheiten helfen sollen, stattdessen zweigte sie immer wieder Geld von seinem Konto ab. Für dieses Verhalten wurde nun eine Glattalerin verurteilt.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eines Deutschschweizer Kantons hatte Anfang 2018 eine Glattalerin zur Beiständin eines Mitgliedes der eigenen Familie ernannt. Zur Aufgabe der jungen Frau gehörte es dabei unter anderem, sich um die finanziellen Angelegenheiten des Verwandten, eines Mannes, zu kümmern.
Über 100 Bargeldbezüge

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