Diese Verhandlung vor dem Bezirksgericht Uster im November endete mit einem ungläubigen Kopfschütteln des Verteidigers und des soeben Verurteilten. Der Angeklagte, ein im Kosovo geborener, heute 30-jähriger deutscher Betriebsökonom wurde schuldig gesprochen wegen einfacher Körperverletzung. Eine Tat, die er nie bestritten hatte und die ihm «sehr leid» tue, wie er mehrmals betonte.
Den zweiten eingeklagten Straftatbestand wegen Betrugs und Irreführung der Rechtspflege hingegen bestritt er. Seinen Ausführungen schenkte das Gericht aber keinen Glauben und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 70 Franken sowie einer Busse von 1680 Franken. Die Geldstrafe wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Die Busse sowie die Untersuchungs- und Gerichtskosten wird er übernehmen müssen.
Pneus zwischengelagert
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