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In der Befragung gab der Jugendliche mehrfache Sachbeschädigungen an Wahlplakaten ein und derselben Partei zu. Screenshot

Pfäffiker Polizei schnappt Plakat-Vandalen inflagranti

Während einer Nachtpatrouille hat die Kommunalpolizei Pfäffikon einen Kantonsschüler inflagranti beim Zerstören von Wahlplakaten erwischt. Die Polizisten erteilten ihm sogleich eine Lektion in Sachen Demokratie.

In der Befragung gab der Jugendliche mehrfache Sachbeschädigungen an Wahlplakaten ein und derselben Partei zu. Screenshot

Veröffentlicht am: 19.10.2019 – 13.13 Uhr

Leider sei es auch in ihrem Einsatzgebiet zu mehreren Sachbeschädigungen an Wahlplakaten gekommen, schreibt die Kommunalpolizei Region Pfäffikon auf Facebook. Betroffen sei vor allem eine Partei. Zwar nennt die Polizei keine Namen, es dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach aber um die SVP handeln.

Bezüglich Plakat-Vandalismus können die Ordnungshüter nun aber einen seltenen Erfolg vermelden: Während einer Nachtdienstpatrouille habe die Kommunalpolizei einen Jugendlichen inflagranti dabei erwischt, als er dabei war, ein Plakat zu zerstören. In der nachfolgenden schriftlichen Befragung habe er mehrfache Sachbeschädigungen an Wahlplakaten ein und derselben Partei zugegeben, so die Polizei.

Politisch motivierte Taten

Der Kantonsschüler, der im Einsatzgebiet der Kommunalpolizei Region Pfäffikon wohne, habe angegeben, dass seine Taten politisch motiviert gewesen seien. Der durch ihn verursachte Sachschaden betrage mehrere hundert Franken. Er werde an die zuständige Untersuchungsbehörde zur Anzeige gebracht.

Die Polizei nutzte die Gelegenheit offenbar für eine Lektion in Sachen Demokratie: «Ihm wurde erläutert, dass die Meinungsfreiheit, eines unserer höchsten Güter, nicht nur für ihn gelte, sondern für alle, unabhängig der Parteizugehörigkeit.»

Die Kommunalpolizei Region Pfäffikon will die Ermittlungen zu Sachbeschädigungen an Wahlplakaten weiterführen. Wie sie schreibt, bereite es ihr zunehmend Sorge, dass politische Parteien der Schweiz undifferenziert in extreme Positionen geschoben würden. Obwohl sich diese «legitim und im gesetzlichen Rahmen» bewegten.


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