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Eine Frau fiel 2016 in der Dunkelheit in eine Baugrube und verletzte sich schwer. Der Fall war kürzlich vor Obergericht. (Archivfoto: Züriost)

Obergericht spricht Tösstaler Bauunternehmer frei

Eine Frau stürzte in eine Baugrube und verletzte sich schwer. Verantwortlich gemacht werden kann dafür aber niemand.

Eine Frau fiel 2016 in der Dunkelheit in eine Baugrube und verletzte sich schwer. Der Fall war kürzlich vor Obergericht. (Archivfoto: Züriost)

Veröffentlicht am: 18.10.2019 – 21.46 Uhr

«Man muss manchmal akzeptieren, dass auch nach einer Verhandlung viele Fragen offen­bleiben und kein Schuldiger verurteilt werden kann», sagte der Oberrichter gestern zum Abschluss der Verhandlung. 

Er bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon und sprach den angeklagten 49-jährigen Bauunternehmer vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung frei. 

Die einzige Geschädigte

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