nach oben

Anzeige

abo

Wurde ein Mädchen unter Einfluss des Narkotikums Ketamin missbraucht:? «Nein», befand das Gericht. (Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Sex mit «hackedichtem» Mädchen war keine Schändung

Ein junger Mann soll in einem Oberländer Partyclub ein schwer «verladenes» und deshalb urteilsunfähiges Mädchen für Sex missbraucht haben. Ein Vorwurf, der mangels Beweisen vor dem Bezirksgericht Hinwil keinen Bestand hatte.

Wurde ein Mädchen unter Einfluss des Narkotikums Ketamin missbraucht:? «Nein», befand das Gericht. (Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Veröffentlicht am: 12.02.2019 – 06.00 Uhr

Es war ein Geburtstag, den zwei Personen nie mehr vergessen werden. In einer Mai-Nacht 2017 feierte ein Mädchen in einem Partyclub im Zürcher Oberland seinen 16. Geburtstag. Im Verlauf des Abends konsumierte der Teenager «wahllos Alkohol und wohl verschiedene Drogen», wie es in einer später zu dem Ereignis erstellten Anklage heisst. Gegenüber mehreren Besuchern sagte die 16-Jährige, sie sei «voll auf ‚Keti‘», sprich: sie habe das zuweilen als Droge missbrauchte Narkosemittel Ketamin eingenommen (siehe auch Box). Später erinnerte sie sich nur noch daran, betrunken gewesen zu sein.

Gemäss Anklage machte der Teen dann mehreren Clubgästen erfolglos Avancen. Letztlich stiess sie auf einen jungen Mann, mit dem sie gegen 2 Uhr auf die Damentoilette ging, wo es zum Geschlechtsverkehr kam, an dessen Ende der Mann ins Gesicht des Mädchens ejakulierte.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an.

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Aboshop zum Angebot
Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel? Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Anzeige

Anzeige