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Die polizeiliche Kontrolle eines Unfallbeteiligten endete vor dem Gericht Pfäffikon. (Symbolfoto: Kantonspolizei Zürich)

Polizist von Amtsmissbrauch bei Verhaftung freigesprochen

Ein Oberländer Kantonspolizist soll einen betrunkenen Unfallbeteiligten mit unverhältnismässiger Gewaltanwendung arretiert haben. Ein Vorwurf, den das Bezirksgericht Pfäffikon gestern als nicht erwiesen ansah.

Die polizeiliche Kontrolle eines Unfallbeteiligten endete vor dem Gericht Pfäffikon. (Symbolfoto: Kantonspolizei Zürich)

Veröffentlicht am: 09.02.2019 – 19.30 Uhr

Es war ein kleiner Zusammenstoss zwischen zwei Autos an einem Augustnachmittag 2015, der kurz darauf in einer Tiefgarage in Fehraltorf zu einer Eskalation führte: einer der beiden beteiligten Lenker beleidigte den anderen unter anderem als «Scheiss-Jugo» und verhielt sich gegenüber einem der Zürcher Oberländer Kantonspolizisten, der zur Unfallaufnahme und Kontrolle der Beteiligten gekommen war, sehr unkooperativ.

Die Stimmung wurde immer gereizter. Als der Beleidiger auf den anderen Autofahrer losgehen wollte, trat ihm der Polizist von hinten massiv in die Kniekehle, sodass er stürzte. Dann wurde der stark betrunkene Mann, der beim Fall unter anderem zwei Bänderrisse erlitt, arretiert.

Als man ihm ein paar Stunden später im Spital Uster bei der Abnahme einer Blutprobe eröffnete, dass er nun seinen Führerausweis abgeben müsse, eskalierte die Lage zum zweiten Mal, und der Mann zerriss vor den Augen einer Polizistin mehrere Formulare. Da griff der Polizist erneut ein, brachte den Unfallbeteiligten mit einem sogenannten Halskontrollgriff sanft zu Boden und legte ihm wieder Handfesseln an.

Hohe Strafe beantragt

So mindestens schildert der Staatsanwalt, der sich später mit dem Fall befasste, die Ereignisse und klagte den Polizisten wegen «unverhältnismässiger und unnötiger Gewalt» des mehrfachen Amtsmissbrauchs und der einfachen Körperverletzung an. Verbunden mit dem hohen Antrag auf eine Busse von 4200 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 140 Franken (total 16‘800 Franken).

«Völlig überreagiert»

Am Freitagnachmittag nun trafen sich der heute 58-jährige Mann und der 34-jährige Kantonspolizist erneut – vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Pfäffikon. Der Anwalt des damals verhafteten Mannes sagte, der Polizist habe bei der Unfallaufnahme «völlig überreagiert: Das Prinzip der Verhältnismässigkeit wurde mit Füssen getreten».

Es sei für den Polizisten zugegebenermassen «eine mühsame Situation» gewesen mit dem unflätigen und aufgebrachten Autofahrer, doch der sei wegen grosser geschäftlicher Probleme und mit zwei Promille Alkohol intus halt emotional aufgewühlt gewesen. Ihn jedoch auf diese Art zu arretieren, ja fast «in rambomässiger Manier» zweimal zu Boden zu bringen, das sei absolut nicht notwendig gewesen.

Keine Hinweise in ersten Arztberichten

Man diskutiere hier über «mutmasslich frei erfundene Beschuldigungen», sagte hingegen der Verteidiger des Polizisten. Schon der Staatsanwalt habe an den Vorwürfen des Unfallbeteiligten Zweifel gehabt. Auch seien die Aussagen des Mannes – gegen den mittlerweile ein Verfahren wegen falscher Anschuldigungen läuft – durchgehend widersprüchlich.

So finde man in ersten ärztlichen Berichten nach den Szenen in Fehraltorf und Uster «keine Hinweise» auf die vorgeworfenen, erheblichen Verletzungen. Dies, weil es laut Verteidiger eben keinen Tritt gegen das Knie gegeben habe, sondern ein vorheriger Sturz oder Fehltritt zu den Verletzungen geführt haben könnte.

Kurz: es gehe hier um «absurde» Vorwürfe, und das angebliche Opfer, das beim Kontakt mit der Polizei gemäss Beteiligten «völlig ausgerastet» sei, mache «Aussagen ohne Überzeugungskraft». Der Anwalt verlangte deshalb einen Freispruch.

Richter attestiert Polizist situationsgerechtes Handeln

Das Gericht teilte die Zweifel des Verteidigers an der Geschichte und fällte einen Freispruch. Der Polizist erhält rund 13'000 Franken Prozessentschädigung zur Bezahlung seines Anwalts.

Der Ablauf der Dinge, wie er in der Anklage geschildert werde, sei nicht belegt, erklärte der Richter in einer kurzen Urteilsbegründung. Insbesondere die Knieverletzung könnte sehr wohl auch «durch eine andere Art der Krafteinwirkung» entstanden sein. Der Kantonspolizist habe bei der Arretierung des sehr aggressiven, betrunkenen Mannes «keine übermässige Gewalt» angewendet. Zudem habe der Polizist damals «in Sekundenschnelle entscheiden müssen», als der Mann auf den anderen Autofahrer losgehen wollte.

 

 

 

 


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