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Ein Unfall an eine Abkantmaschine wurde – sechs Jahre nach dem Ereignis – ein Fall für das Gericht Hinwil. (Symbolfoto: Fotolia)

Chefs trifft keine Schuld an schwerem Arbeitsunfall

In der Verantwortungskette einer Firma stehen zuoberst die Chefs. Sind sie deshalb auch verantwortlich, wenn ein Arbeiter Sicherheitsbestimmungen nicht einhält und dann einen Unfall verursacht? «Nein», sagte das Bezirksgericht Hinwil in einem Fall aus einer Maschinenfabrik.

Ein Unfall an eine Abkantmaschine wurde – sechs Jahre nach dem Ereignis – ein Fall für das Gericht Hinwil. (Symbolfoto: Fotolia)

Veröffentlicht am: 10.12.2018 – 13.25 Uhr

Das, was vor ein paar Tagen einen Einzelrichter des Bezirksgerichts Hinwil beschäftigte, ist eine alte Geschichte. Dass über ein Ereignis aus dem September 2012 erst im Dezember 2018 verhandelt wird, scheint primär auf das Gebaren der bekannten Maschinenbaufirma aus dem Bezirk Hinwil zurückzuführen sein, die im Mittelpunkt des Falls steht und die sich ausserordentlich lange passiv verhielt, wie am Prozess kritisiert wurde.

Hand in Abkantmaschine eingeklemmt

In dieser Fabrik war es vor sechs Jahren zu einem Arbeitsunfall gekommen, bei dem sich ein Mitarbeiter eine so schwere Handverletzung zuzog, dass er heute eine 55-Prozent-IV-Rente bezieht. Laut Anklage hatte der Mann an einer Abkantmaschine – das ist eine Maschine, die vor allem zum Biegen von Blechen verwendet wird – eines Kollegen das Oberwerkzeug wechseln wollen. «Dabei betätigte er versehentlich das Fusspedal dieser Abkantmaschine», worauf die sich das Oberwerkzeug senkte und seine Hand einklemmte.

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