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Ein unerwartetes Urteil des Bezirksgerichts Hinwil in einem der ersten heiss umstrittenen Dashcam-Fälle. (Symbolfoto: Fotolia) , Auf dieser Strasse Richtung Gossau fand das gefährliche Überholmanöver statt. (Foto: Ernst Hilfiker)

Junger Autofahrer trotz Videobeweis freigesprochen

Mit einem Tempo, das doppelt so hoch war, wie auf der 80er-Strecke erlaubt, überholte ein Autofahrer in Gossau. Verurteilt werden konnte er dafür aber nicht, weil sich ein zentrales Ermittlungsdokument nicht verwerten liess.

Ein unerwartetes Urteil des Bezirksgerichts Hinwil in einem der ersten heiss umstrittenen Dashcam-Fälle. (Symbolfoto: Fotolia) , Auf dieser Strasse Richtung Gossau fand das gefährliche Überholmanöver statt. (Foto: Ernst Hilfiker)

Veröffentlicht am: 08.11.2018 – 05.39 Uhr

0,7 Sekunden. Diese ultrakurze Zeitspanne verhinderte am späten Nachmittag des 3. September 2015 auf der Mönchaltorferstrasse in Gossau einen extrem schweren Verkehrsunfall. Das wurde kürzlich bekannt, als sich der Fast-Unfall-Verursacher vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste.

Der heute 30-Jährige mit Wurzeln in Mittelamerika war an jenem Herbstnachmittag im sehr leistungsstarken Kompaktwagen seiner Freundin von Mönchaltorf Richtung Gossau unterwegs. Der Mann am Steuer war lediglich im Besitz eines Lernfahrausweises. Neben ihm sass seine Freundin, hinten im Auto ein Kollege.

Mit 175 km/h überholt

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