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Das Bezirksgericht Uster hatte über einen hochtragischen Sexting-Fall zu urteilen. (Archivfoto: Thomas Hulliger)

14-Jährige «auf schändliche Weise verführt»: Therapie für Sexting-Täter

Der Austausch von Nacktfotos zwischen einem Mann aus Uster und einer 14-Jährigen, die Monate später Suizid beging, hat für den Mann vorerst keine einschneidenden Konsequenzen: Er muss eine Therapie besuchen. Klappt das allerdings nicht, erwartet ihn ein Gefängnisaufenthalt.

Das Bezirksgericht Uster hatte über einen hochtragischen Sexting-Fall zu urteilen. (Archivfoto: Thomas Hulliger)

Veröffentlicht am: 01.11.2018 – 19.10 Uhr

« Ich habe mir nie überlegt, welche grossen Auswirkungen das hat. » Was der Mann, der sich am Donnerstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste, mit « das » meinte, hatte im Herbst 2016 begonnen und Monate später extrem tragisch geendet. Der damals in Uster wohnhafte Mann hatte auf einer Chat-Plattform ein Mädchen aus Finnland kennengelernt. Es kam zu einer intensiven Kommunikation, die über verschiedene digitale Kanäle lief.

Nacktfotos hin- und hergeschickt

Laut Anklage sandte der Mann der 14-Jährigen dann über zwei Dutzend Nacktfotos von sich. Im Gegenzug verlangte er ebensolche Bilder des Mädchens. Als der Mann immer wieder danach fragte, ja sie gemäss Anklage « dazu drängte » , schickte auch sie etwa ein Dutzend Aufnahmen. Es kam damit zu einer Art der Bild-/Textkommunikation, die man Sexting nennt.

Diese Bilder veröffentlichte der Ustermer auf einem für jedermann zugänglichen Pornoportal – und zwar unter dem richtigen Namen des Mädchens. Als die Finnin davon erfuhr, verlangte sie von ihrem Chat-Bekannten mehrmals die Löschung der Bilder auf der Website, « ansonsten sie sich ein Leid antun würde » . Zudem führte der Mann mit dem Mädchen über einen Live-Videochat Gespräche, wobei er nackt war und sie aufforderte, sich ebenfalls auszuziehen.

So nahm der Druck immer mehr zu: Gemäss Anklage drohte der Mann dem Mädchen, die Nacktbilder den Eltern zur Verfügung zu stellen, wenn sie nicht weiter Fotos sende. Der Teenager war verängstigt und befürchtete schliesslich, « dass der Beschuldigte sie aufsuchen und ihr ein Leid zufügen könnte » . « Aus diesen und anderen Gründen » nahmen die psychischen Probleme des Mädchens, das unter einer Entwicklungsstörung litt, soweit zu, dass es « sich nicht mehr anders zu helfen wusste » , als im Sommer 2017 Suizid zu begehen.

« Hirn abgeschaltet »

Der heute 30-jährige Mann war geständig, konnte aber die Angst des Mädchens vor ihm nicht nachvollziehen und erst recht nicht das fatale Ende der Chatbeziehung: «Ich wollte nie, dass sie sich umbringt!» Dass er dem Mädchen, das ihm gesagt habe, sie sei bereits über 16-jährig und damit aus dem Schutzalter, Nacktfotos schickte, das habe sich einfach «so ergeben, weil ich erregt war».

Dabei sei bei ihm «eine Art wie das Hirn abgeschaltet» gewesen. Und, ja, er habe bewusst Druck ausgeübt auf den Teenager. Auf die Frage des Richters, ob ihn denn seine drei Vorstrafen – alle wegen Taten mit sexuellem Hintergrund und mit Kindern – nicht vor neuen Delikten abgeschreckt hätten, antwortete er mit einem mehr oder weniger direkten Nein.

Einigkeit über Therapie

Für den Staatsanwalt ist das Mädchen « auf schändliche Weise verführt » worden, Nacktfotos zu machen. Allerdings sei das tragische Ende der Geschichte vom Mann « nicht voraussehbar gewesen » . Der Mann, der zu der unter « massiven psychischen Problemen » leidenden 14-Jährigen « ein ausgeprägtes Abhängigkeitsverhältnis » aufbaute, habe aber « verwerflich und skrupellos gehandelt » . Er sei mit 24 Monaten Gefängnis zu bestrafen, wobei diese Strafe zugunsten einer bereits seit einem Vierteljahr laufenden, erfolgversprechenden ambulanten Behandlung aufzuschieben sei. So könne man dem von einem Gutachter attestierten Rückfallrisiko begegnen.

Auch der Verteidiger plädierte für die Weiterführung der Psychotherapie, forderte aber eine bedingte Strafe von nur zwölf Monaten und einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung. Der Angeklagte, der laut eigenen Angaben alle seine Online-Profile gelöscht hat, « bereut das, was er getan hat, von ganzem Herzen » . Es brauche keine Haftstrafe, um ihn vor weiteren Delikten abzuhalten.

Das Gericht präsentierte dann am frühen Abend ein einerseits überraschendes, andererseits erwartetes Urteil: überraschend wurde die Strafe auf 42 Monate festgesetzt, wie erwartet aber aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Therapie. Es gab antragsgemäss einen Schuldspruch wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie wegen Pornografie, alles mehrfach begangen. Der Verurteilte, der derzeit arbeitslos ist, hat Verfahrenskosten von über 20'000 Franken zu tragen.

Einziges Motiv: Triebbefriedigung

Der vorsitzende Richter sagte bei der Urteilseröffnung, der Beschuldigte sei «sehr zielgerichtet und manipulativ» vorgegangen. Und das «aus egoistischen Motiven, einzig auf Triebbefriedigung ausgerichtet». Er habe ein Mädchen in Finnland «zum Spielball seiner sexuellen Fantasien gemacht» und ihr damit «Lebensträume geraubt». Und, bläute der Richter dem Mann ein, der fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft sass, wenn das mit der Therapie nun nicht klappe, dann wandere er definitiv ins Gefängnis.

 

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

Dargebotene Hand, Telefonnummer 143, ( 143.ch ): die Beratenden der Dargebotenen Hand sind erfahren darin, auch Menschen mit drängenden Suizidgedanken weiterzuhelfen.
Angebot der Pro Juventute, Telefonnummer 147, ( 147.ch ): d as Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche von Pro Juventute ist vertraulich, kostenlos und hilft in Krisen weiter. Die Nummer erscheint nicht in der Telefonrechnung.

 

 


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