Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte, der 2015 in die Schweiz gekommen war, am 20. Januar 2017 gegen 14 Uhr in einer Oberländer Asylunterkunft mit einem Rüstmesser zugestochen. Opfer war ein Asylbewerber und Landsmann aus Afghanistan. Der Messerstecher traf ihn am Oberkörper unterhalb des Schlüsselbeins. Die 8,5 Zentimeter lange Klinge des Messers drang rund 5 Zentimeter tief ins Fleisch. Die Stichverletzung war für das Opfer nicht lebensgefährlich und führte auch nicht zu bleibenden Schäden.
Grund für den Griff zum Messer war eine verbale Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer. Der Täter hatte am frühen Nachmittag schlafen wollen und fühlte sich gestört, durch die laute Musik im Essensbereich der Unterkunft. Er stand auf, beschwerte sich und kündigte an, dass er dies in der Nacht nun auch so machen würde. In der Nacht zuvor war genau dies aber bereits geschehen, was ebenfalls zu einer Beschwerde geführt hatte. Die Stimmung zwischen den Beiden war entsprechend angespannt.
Unklarer Hergang
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