nach oben

Anzeige

Die neue Parkplatzverordnung, welche die zulässige Anzahl an Parkplätzen auf privatem Grund regeln soll, wird nun dem Gemeinderat vorgelegt. (Symbolfoto: Michael Hotz)

Weiterer Anlauf, um die «Never-Ending-Story» zu beenden

Der Winterthurer Stadtrat legt dem Gemeinderat die neue Parkplatzverordnung vor. Sie soll die zulässige Anzahl an Parkplätzen auf privatem Grund regeln. Die letzte, umfassendere Vorlage scheiterte im Oktober 2015 an der Urne.

Die neue Parkplatzverordnung, welche die zulässige Anzahl an Parkplätzen auf privatem Grund regeln soll, wird nun dem Gemeinderat vorgelegt. (Symbolfoto: Michael Hotz)

Veröffentlicht am: 28.06.2018 – 14.53 Uhr

Immer wenn es um Parkplätze geht, gibt es kontroverse, emotional geführte Diskussionen. Die Meinungen gehen schnell stark auseinander. Das weiss auch der Winterthurer Stadtrat. So musste er im Oktober 2015 eine empfindliche Niederlage einstecken, als die letzte Parkplatzverordnung mit 60,1 Prozent vom Volk abgelehnt wurde. Formell in Kraft ist immer noch die über 30 Jahre alte Abstellplatzverordnung, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.

Vorlage betrifft nur noch private Parklätze

Es besteht also Handlungsbedarf, auch weil die Verordnung nicht mit dem übergeordneten Planungs- und Baugesetz des Kantons in Einklang steht. Die Thematik soll nicht zur «Never-Ending-Story» verkommen, sagte Stadtpräsident Michael Künzle (CVP) diesen Donnerstag. Zusammen mit der Bauvorsteherin Christa Meier (SP) und Lena Ruoss, Leiterin des Baupolizeiamts, stellte er die neu erarbeitete Parkplatzverordnung vor, die nun dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Die Vorlage an den Grossen Gemeinderat kann im Detail hier eingesehen werden.

Im Gegensatz zur Vorlage von 2015 ist die neue um einiges schlanker. Sie beschränkt sich nun auf eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Parkplatzzahl auf privatem Grund. Die Bewirtschaftungspflicht von privaten Parkplätzen regelt nun die Bau- und Zonenordnung. Die Parkraumplanung und die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze werden in einer separaten Verordnung erarbeitet.

Anpassungen nach öffentlicher Auflage

Ende 2017 hatte die Stadt die neue Parkplatzverordnung öffentlich aufgelegt und dem Kanton zur Vorprüfung zugestellt. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen und Stellungnahmen passte der Stadtrat die Verordnung in mehreren Punkten an. So wird neu beispielsweise festgehalten, dass Kundenparkplätze bei Einkaufszentren bewirtschaftet werden müssen. Bei Abweichungen von Verordnungsvorgaben ist bei der Baubehörde ein Mobilitätskonzept einzureichen.

Die neue Parkplatzverordnung soll dafür sorgen, dass keine zusätzliche Belastung der Zentrumsgebiete durch Mehrverkehr und keine neue Parkplätze beim Wohnen entstehen. Gleichzeitig enthält die Vorlage auch Spielräume bei besonderen Bedürfnissen des Gewerbes. Etwa kann der Bedarf an Parkplätzen erhöht werden, wenn eine grössere Firma sich in Winterthur ausserhalb des Stadtkerns rund um die Altstadt ansiedeln will oder ein ansässiges Unternehmen mit 30 oder mehr Arbeitsplätzen den Standort innerhalb der Stadt wechseln möchte.

Es folgen die Diskussionen im Gemeinderat

Der Stadtrat spricht deshalb von einer «mehrheitsfähigen Lösung durch Güterabwägung zwischen verschiedenen Zielen». Gemeint sind die drei strategischen Ziele Umweltschutz, Verkehrslenkung und Arbeitsplätze, wobei der Schwerpunkt auf dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen liegt. Dies als Zeichen in Richtung Wirtschaftsstandort Winterthur. Trotzdem: «Alle Seiten müssen Abstriche machen», schickte Michael Künzle den nun anstehenden Debatten im Gemeinderat voraus.

Auf die Diskussionen im Parlament freut sich Christa Meier, wie sie betonte.  Die Bauvorsteherin selber konnte sich nicht mehr grundlegend bei der Parkplatzverordnung einbringen. Die Vorlage wurde noch in der alten Zusammenstellung des Stadtrats mit Josef Lisibach (SVP) erarbeitet. «Statt zwei Jahre lang die Verordnung neu zu überarbeiten, investiere ich die Zeit lieber in die Diskussion. Ich stelle mich ihr gerne», sagte Christa Meier. Zuerst befasst sich aber die vorberatende Bau- und Betriebskommission des Gemeinderats mit der Parkplatzverordnung.


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige