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Die Stadt Winterthur setzt den Rotstift an: Die Schulden sollen zugunsten des Eigenkapitals eingedämmt werden. (Archivbild: Ueli Meier)

Stadt tritt auf die Schuldenbremse

Die Stadt Winterthur will mehr Eigenkapital auf- und die Verschuldung abbauen. Dieses Ziel will der Stadtrat mit der Einführung einer Schuldenbremse erreichen. Mit dieser wird eine Motion umgesetzt, die der Grosse Gemeinderat im März 2014 erheblich erklärt hatte.

Die Stadt Winterthur setzt den Rotstift an: Die Schulden sollen zugunsten des Eigenkapitals eingedämmt werden. (Archivbild: Ueli Meier)

Veröffentlicht am: 04.07.2016 – 14.41 Uhr

Im Jahr 2013 verfügte die Stadt Winterthur über ein Eigenkapital von 284 Franken pro Kopf. Per Ende 2015 hat sich dieses zwar auf 931 Franken pro Kopf oder 102 Millionen Franken erhöht. Dies genüge jedoch nach wie vor nicht, um konjunkturelle Schwankungen auffangen zu können, wie der Stadtrat in seiner Weisung schreibt.

Liegt die Verschuldung über 5000 Franken pro Kopf, geht das Gemeindeamt des Kantons Zürich von einer sehr hohen Verschuldung aus. In Winterthur stieg sie in den Jahren 2005 bis 2015 von 3647 Franken auf 6765 Franken. Eine zu hohe Verschuldung schränkt den Handlungsspielraum der Stadt ein und geht zulasten der kommenden Generationen, heisst es weiter.

Abweichung nur mit Zweidrittelmehrheit

Das Kernelement der Schuldenbremse ist der Anlagendeckungsgrad. Das allgemeine Verwaltungsvermögen soll zu mindestens 20 Prozent durch das freie Eigenkapital gedeckt sein. Diese Regelung sei vergleichbar mit dem Kauf eines Eigenheims, bei dem mindestens 20 Prozent des Kaufpreises durch Eigenmittel finanziert werden müssten, teilte die Stadt am Montag mit.

Wenn diese Zielvorgabe nicht erreicht wird, darf kein Defizit budgetiert werden und die Investitionen müssen zu 105 Prozent finanziert werden. Ersteres verhindert den Abbau von Eigenkapital, zweiteres bewirkt eine Reduktion der Schulden.

Von dieser Vorschrift darf nur abgewichen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Grossen Gemeinderats zustimmen. Damit wird die Budgethoheit des Parlaments gewährleistet.

Volksabstimmung ist nötig

Die Vorlage muss nun vom Grossen Gemeinderat verabschiedet werden. Voraussichtlich im Jahr 2017 findet dann eine Volksabstimmung statt, sodass die Schuldenbremse per 1. Januar 2018 eingeführt werden könnte. Zum ersten Mal eingehalten werden müssten die Vorgaben dann im Budget 2019. (sda/zür)


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