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Das Zürcher Obergericht verschärfte ein Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts gegen einen gewalttätigen Mann massiv. (Bild: Obergericht Zürich)

Obergericht verschärft Urteil gegen gewalttätigen Mann

Weil ein Ägypter aus Winterthur seine Ex-Frau bei einem Streit gewürgt und mit einem Messer bedroht hatte, muss er nun für acht Monate hinter Gitter. Das Zürcher Obergericht sah die Tat damit als massiv schwerwiegender an als noch das Winterthurer Bezirksgericht.

Das Zürcher Obergericht verschärfte ein Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts gegen einen gewalttätigen Mann massiv. (Bild: Obergericht Zürich)

Veröffentlicht am: 29.03.2016 – 11.07 Uhr

Das Zürcher Obergericht hat einen 50-jährigen Ägypter aus Winterthur wegen Gefährdung des Lebens, Nötigung sowie Hausfriedensbruch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Acht Monate davon soll der Kaufmann absitzen.

Damit haben die Oberrichter ein erstes Urteil des Bezirksgerichts Winterthur massiv verschärft. Dieses hatte noch den Beschuldigten lediglich wegen Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Gewürgt und mit Messer bedroht

Der Vater hatte im März 2014 seine Schweizer Ex-Frau in ihrer Winterthurer Wohnung bei einem Streit am Hals gewürgt und mit einem Brotmesser massiv bedroht. Die Auseinandersetzung drehte sich um den 15-jährigen Sohn, der gegen Willen der Mutter regelmässig eine Moschee im Embrach besucht hatte.

Vor Obergericht führte der Beschuldigte vergebens aus, dass er seiner früheren Lebenspartnerin nur ein paar harmlose Ohrfeigen verpasst habe. Der Beschuldigte wurde von der Polizei festgenommen, nachdem er im Juli 2014 seine Ex-Frau aus ihrer eigenen Wohnung geworfen hatte.

Mit diesem aktuellen Urteil droht dem Beschuldigten auch die Ausschaffung aus der Schweiz. Er wurde verpflichtet, seiner Ex-Partnerin ein Schmerzensgeld von 3000 Franken zu bezahlen. Zudem belegte ihn das Obergericht mit einem Kontakt- und Rayonverbot zur Privatklägerin. (Attila Szenogrady)


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