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Bei Stadtwerk ist es zu mehreren Kompetenzüberschreitungen der damaligen Geschäftsleitung gekommen. (Bild: mth), Pressekonferenz am Montag, 29. Mai zu den Ergebnissen der Finanzkontrolle. (Bild: Keystone)

Mehrere Kompetenzüberschreitungen bei Stadtwerk

Eine durch die Finanzkontrolle durchgeführte Sonderprüfung bei Stadtwerk Winterthur bestätigte das teilweise kompetenzwidrige Verhalten und das absichtliche Zurückhalten von Informationen seitens Geschäftsleitung in mehreren Fällen.

Bei Stadtwerk ist es zu mehreren Kompetenzüberschreitungen der damaligen Geschäftsleitung gekommen. (Bild: mth), Pressekonferenz am Montag, 29. Mai zu den Ergebnissen der Finanzkontrolle. (Bild: Keystone)

Veröffentlicht am: 29.05.2017 – 10.26 Uhr

Aufgrund der Wärmering-Affäre beauftragte der Stadtrat Winterthur die Finanzkontrolle, generell Geschäfte bei Stadtwerk intensiv zu überprüfen. So sollte festgestellt werden, ob die dortige Geschäftsleitung weitere Kompetenzüberschreitungen begangen hatte. Der am Montag, 29. Mai präsentierte Bericht zeigt, dass dies mehrfach geschehen ist.

Neben den Entscheidungen rund um die Wärme Frauenfeld AG (mehr dazu lesen sie hier) wurden seitens Finanzkontrolle weitere Verstösse publik gemacht. Einige Beispiele aus dem Bericht der Finanzkontrolle und die daraus resultierten Massnahmen:

Glasfasernetz

Stadtwerk offerierte einer Gemeinde Dienstleistungen im Glasfasernetzbetrieb. Ziele waren: Investitionen von 180 000 Franken, eine Amortisation über 5 Jahre, ein Gewinn innerhalb von 10 Jahren von 644 000 Franken. Gegenüber dem Stadtrat wurde kommuniziert, dass kein finanzielles Risiko für Stadtwerk bestehe. Aufgrund verschiedener Probleme mit einer weiteren involvierten Partei belaufen sich die Projektkosten per Januar 2017 auf 360 000 Franken. Das Projekt ist noch nicht lanciert. Erträge blieben bis heute aus. Der Projektverlust per Januar 2017 beläuft sich auf 265 000 Franken. Die ursprünglich erwarteten Erträge erscheinen nicht mehr plausibel.

Massnahmen: Stadtwerk Winterthur erarbeitet zusammen mit der betreffenden Gemeinde das neue Betriebsmodell und handelt einen Betriebsvertrag aus. Der Vertrag wird im 3. Quartal 2017 dem Stadtrat vorgelegt. Der Antrag hat folgenden Inhalt: Information über das Betriebsmodell; Übersicht über laufende und geplante Kosten und Erträge; Genehmigung und Kompetenzregelung des Betriebsvertrags.

Gegengeschäfte

Im Mai 2014 wurde von Seiten Stadtwerk bei der Fachstelle für öffentliches Beschaffungswesen angefragt, ob Gegengeschäfte erlaubt wären. Die Abklärung resultierte darin, dass Gegengeschäfte in der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich nicht erlaubt sind. Im März 2015 wurden entgegen der Empfehlung der Fachstelle die Geschäftsleitungsmitglieder gebeten, ihre Lieferanten darauf hinzuweisen, dass ein Bezug von Strom oder anderen Produkten/Dienstleistungen bei Stadtwerk im Rahmen von Vergaben positiv wahrgenommen wird. Im Mai 2016 war das Thema erneut protokolliert. Es wurde diskutiert, dass eine Liste mit Lieferanten erstellt und diejenigen mit Potenzial für Gegengeschäfte herausgefiltert werden sollen. Während der Sonderprüfung haben alle Geschäftsleitungsmitglieder bestätigt, dass sie bis heute keine Gegengeschäfte getätigt haben.

Massnahmen:  Stadtwerk Winterthur erarbeitet bis Mitte 2018 eine interne Regelung zur Thematik «Gegengeschäft». Diese Regelung ist der Fachstelle öffentliches Beschaffungswesen vorzulegen.

Heiligbergstollen

Ausgaben in der öffentlichen Verwaltung unterliegen strengen kreditrechtlichen Vorgaben. Für den Bau des Heiligbergstollens sind Kosten im Umfang von rund 12 Millionen Franken angefallen. Sie wurden einem Sammelkredit belastet. Ein Objektkredit ist nicht vorhanden, dementsprechend wurden die budgetierten Kosten nicht transparent dargestellt. Die Ausgabenbewilligung erfolgte lediglich im Rahmen der jährlichen Budgetgenehmigung durch den Grossen Gemeinderat. Investitionsausgaben von über 5 Millionen Franken, die nicht gebunden sind, sind durch das Volk zu bewilligen. Die Gebundenheit dieser Kosten wurde nicht geltend gemacht.

Massnahmen:  Das Departement Technische Betriebe wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement bis Ende 2017 das Projekt Heiligbergstollen kreditrechtlich zu überprüfen und Anweisungen für künftige Ausbauten dieses Geschäftsfeldes zu erlassen. Das Departement ist zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtkanzlei bis Ende 2017 die Rechtmässigkeit von reduzierten Preisen für Grösstkunden für den Bezug von Fernwärme zu prüfen.

Individuelle Lohnmassnahmen

Die Finanzkontrolle hat festgestellt, dass per 1. Januar 2016 Lohnerhöhungen für drei Mitarbeitende erlassen wurden, obwohl sich der Stadtrat und in einem Fall auch die Funktionsbewertungskommission dagegen ausgesprochen hatten. Dies lag nicht in der Kompetenz der Auftraggeber und ist ein Verstoss gegen das Personalstatut sowie die Vorgaben des Grossen Gemeinderates.

Massnahmen: Stadtwerk Winterthur prüft zusammen mit dem Departement Technische Betriebe eine Anpassung der Organisation von Stadtwerk Winterthur, die gegebenenfalls eine bessere Einbettung des Personalbereichs zur Folge hat. Der Direktor von Stadtwerk prüft in Zusammenarbeit mit der Vorsteherin Departement Sicherheit und Umwelt personalrechtliche Massnahmen.

Sponsoring

Für die Vergabe des Sponsorings gelten die von Stadtwerk aufgestellten SponsoringRichtlinien. Unter anderem wird darin festgehalten, dass das Sponsoring im Versorgungsgebiet stattfinden soll, dass kein Sponsoring an Einzelpersonen ausgerichtet wird und dass ab einer Höhe von 10 000 Franken die Sponsoringverträge dem Stadtrat vorzulegen sind. In den Jahren 2015 und 2016 konnte die Finanzkontrolle drei Fälle feststellen, die gegen eines der genannten Kriterien verstossen.

Massnahmen:  Stadtwerk Winterthur wird bis Ende 2017 ein neues Sponsoring-Konzept ausarbeiten, das folgende Punkte beinhaltet:

• Welche Art von Sponsoring wird von Stadtwerk Winterthur gemacht
• Regelung der Kompetenzen für Sponsoring
• Dokumentation der Sponsoring-Aktivitäten

Dieses Konzept ist vom Stadtrat zu genehmigen.

Windpark

Ende Januar 2013 hat der Stadtrat beschlossen, auf eine Beteiligung an einem Windpark zu verzichten. 2010 wurden 4,5 Millionen Franken für den Kauf der Beteiligung in Euro getauscht. Bis Anfang Februar 2013 war ein Kursverlust von rund 402 000 Franken entstanden. Zudem wurden Zahlungen im Zusammenhang mit Einstiegskosten und Due Diligence von rund 66 700 Franken getätigt. In der öffentlichen Darstellung jedoch wurde von Kosten in der Höhe von «ein paar 10 000 Franken» gesprochen und festgehalten, dass kein Geld geflossen sei.

Massnahmen: Das Geschäft ist gelaufen, keine Massnahmen eingeleitet.

Rahmenvertrag mit einem Beratungsunternehmen

In den Jahren 2012 bis 2015 wurden Beratungsaufträge im Umfang von 1,936 Millionen Franken an diese Unternehmung vergeben. Die submissionsrechtlichen Vorgaben wurden nicht eingehalten.

Massnahmen: Im Rahmen der Neuorganisation des Prozesses zur Erarbeitung von Stadtratsgeschäften wird sichergestellt, dass alle Anträge, die eine Beschaffung beinhalten, mit der Fachstelle öffentliches Beschaffungswesen vorgängig besprochen bzw. ihr im Rahmen des Mitberichtsverfahrens vorgelegt werden. Bezüglich departementalen oder direktoralen Verfügungen, die eine Beschaffung beinhalten, wird Stadtwerk Winterthur bis Mitte 2018 eine interne Weisung erarbeiten, die festhält, dass vorgängig jeweils die Fachstelle öffentliches 7 Beschaffungswesen begrüsst werden muss. Zudem wird ein Ablagesystem für departementale oder direktorale Verfügungen eingeführt.

Wie weiter?

Stadtrat Matthias Gfeller, damals verantwortlich für Stadtwerk, trat unter anderem wegen den Unruhen aufgrund der Wärmering-Affäre bereits letztes Jahr zurück, zwei Mitglieder der Geschäftsleitung wurden entlassen. Der Stadtrat habe sich dagegen entschieden, die betroffenen Personen juristisch zu verfolgen.

Für Barbara Günthard-Maier, vorübergehende Vorsteherin des Stadtwerks, sei es nun wichtig, die Fehler der Vergangenheit zu beseitigen und Massnahmen in die Wege zu leiten, damit solche Verstösse künftig nicht mehr möglich sind. Eigenmächtiges, teilweise kompetenzwidriges Verhalten sowie das Zurückhalten wichtiger Informationen müsse sofort unterbunden werden, nun sei Transparenz von hoher Bedeutung.

Bis Ende 2018 wird das Departement Technische Betriebe zusammen mit Stadtwerk dem Stadtrat einen Controlling-Bericht über den Stand der Umsetzung der beantragten Massnahmen unterbreiten. Somit hat der Stadtrat einen Überblick über den Stand der Umsetzungen.

 


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