Bei einem verbotenen Fahrmanöver ist ein Lehrling definitiv an die «Falschen» geraten. Der 20-Jährige war eines frühen Abends Mitte November 2016 mit einem Auto auf der Oberlandautobahn unterwegs. Bei Brüttisellen wechselte er dann vom Überholstreifen nach rechts auf die Normalspur, wo er einen anderen Wagen rechts überholte und danach wieder auf die Überholspur zurückschwenkte.
Was er nicht wusste: Das Auto, das er gerade auf unzulässige Art und Weise überholt hatte, war ein Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei Zürich. Logischerweise kam es dann zu einem Strafverfahren, das kürzlich mit einem Strafbefehl und der Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln abgeschlossen wurde.
Der «Stift» erhielt eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken. Während diese bedingte Strafe nicht zu bezahlen ist, sind eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken zu begleichen.
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