Das Gesetzesprojekt ist seit längerem angekündigt: Der Bundesrat plant, die präventiven Möglichkeiten der Polizei auszuweiten. In diesem Rahmen will er auch eine Grundlage schaffen, um die Bewegungsfreiheit von Personen einschränken zu können, wie er nun bekannt gibt.
Betroffen wären Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag ausüben könnten, oder die terroristische Gewaltpropaganda verbreiten. Das schreibt der Bundesrat in seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion des Volketswiler SVP-Nationalrats Bruno Walliser.
Dieser fordert eine gesetzliche Grundlage, damit «Gefährder» elektronisch überwacht werden können. Das soll sicherstellen, dass der Nachrichtendienst diese jederzeit lokalisieren und überwachen kann.
Zuerst das neue Gesetz anwenden
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. In seiner Antwort schreibt er, der Nachrichtendienst zähle derzeit rund 90 Risikopersonen. Die meisten befänden sich bereits in einem Verfahren der Strafverfolgungsbehörden. Gegen die übrigen verfüge der Nachrichtendienst dank des neuen Gesetzes über «einige Mittel zur Beobachtung».
Griffigere Massnahmen gegen Risikopersonen seien in Prüfung. Es gelte aber, zuerst das neue Gesetz anzuwenden und die Ergebnisse zu analysieren. Was die Kompetenzen von fedpol betreffe, seien bereits Massnahmen vorgesehen. (sda)
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