Im Rahmen der städtischen Verkehrsplanung kam der Gemeinderat Uster im Jahr 2015 dem Anliegen der Ustermer Bevölkerung nach und stimmte dem Bau der erweiterten Tempo-30-Zone «Wermatswil übriges Gebiet» in Wermatswil zu.
Seit Montag gilt in Wermatswil auf folgenden Abschnitten eine maximale Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde: auf der Leubergstrasse, der Gablerackerstrasse, dem Gablerackersteig, der Bodenrütistrasse, der Steinackerstrasse, dem Hanfrosenweg, dem Lediweg, der Stapferstrasse, der Tobelstrasse, der Fehraltorferstrasse Abschnitt Pfäffikerstrasse bis Haus Nr. 30, der Chammerholzstrasse ab der bestehenden Tempo-30-Zone bis Leubergstrasse, der Sennhüttenstrasse, der Weihergasse, der Vordergasse, dem Länggerweg, dem Waldgässli, der Haldenstrasse Abschnitt Vordergasse bis Fohlenweidstrasse sowie der Fohlenweidstrasse.
Gesamthaft konnten in Uster damit bisher zwölf Tempo-30-Zonen eingerichtet und dem Verkehr übergeben werden. zo
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