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Nach einer fünf Kilometer langen Verfolgungsjagd verhaftete die Stadtpolizei Uster am Sonntag, 22. Januar 2017, einen Motorradfahrer. (Symbolbild: Newspictures)

17-Jähriger flüchtet vor Polizeikontrolle

Ein 17-jähriger Motorradfahrer war ohne Kontrollschild auf der Wildsbergstrasse in Uster unterwegs. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, flüchtete er. Die Verfolgung zog sich über fünf Kilometer hinweg.

Nach einer fünf Kilometer langen Verfolgungsjagd verhaftete die Stadtpolizei Uster am Sonntag, 22. Januar 2017, einen Motorradfahrer. (Symbolbild: Newspictures)

Veröffentlicht am: 23.01.2017 – 07.06 Uhr

Ein Quartierpolizist der Stadtpolizei Uster kontrollierte am Sonntagnachmittag, ob auf der Wildsbergstrasse das Fahrverbot eingehalten wird. Kurz vor 15 Uhr fiel ihm aber ein Motorradfahrer auf, der kein Kontrollschild an seinem Fahrzeug angebracht hatte. Der 17-jährige Schweizer bremste gemäss Mitteilung der Stadtpolizei vor der Kontrollstelle abrupt ab, wendete sein Motorrad und verschwand in einem nahe gelegenen Wohnquartier.

Kurze Zeit später gelang es dem Quartierpolizisten, welcher die Umgebung absuchte, den flüchtigen Lenker unweit des Wohnquartiers ausfindig zu machen. Da der Motorradlenker mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr, nahm eine weitere Patrouille der Stadtpolizei die Verfolgung auf.

Verkehrsregeln missachtet

Der 17-Jährige setzte seine Fahrt mit rasanter Geschwindigkeit von Werrikon in Richtung Uster West fort. Dabei missachtete er jegliche Verkehrsregeln und befuhr sogar Wald-, Fuss- und Radwege. «Aufgrund dieser rücksichtslosen Fahrweise wurden weitere Patrouillen der Kantonspolizei Zürich zur Verstärkung beigezogen», schreibt die Stadtpolizei.

Der Motorradlenker fuhr weiter in nördlicher Richtung, verlor jedoch auf den zum Teil mit Schnee bedeckten Strassenbelägen an Geschwindigkeit und konnte von einer Patrouille der Stadtpolizei eingeholt werden. Nach einer gut fünf Kilometer langen Verfolgungsjagd gelang es den Polizisten, den Flüchtigen in der Nähe des Autobahnanschlusses Uster-Nord zu verhaften.

Unter Drogen gefahren?

Der Jugendliche muss sich nun wegen Hinderung einer Amtshandlung, grober Verletzung von Verkehrsregeln und des Verdachts wegen Fahren unter Drogeneinfluss vor der Jugendanwaltschaft verantworten. (mig)


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