Planung, so müsste man meinen, sollte eigentlich die Berücksichtigung aller bereits bekannten Faktoren umfassen. In einer umsichtigen Planung würden zudem Eventualitäten Eingang finden.
Bekannt ist schon lange, dass die jetzt noch kantonale Oberlandautobahn zwischen Brüttisellerkreuz und Kantonsgrenze bei Rüti per Anfang 2020 an den Bund übergeht. Und seit Jahrzehnten ist auch klar, dass die Lücke zwischen Uster und Hinwil geschlossen werden muss.
Billige Ausrede
Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren alles dafür unternommen, dass die Realisierung dieses Grossvorhabens möglichst bald an die Hand genommen werden kann. Erst im Februar hat er noch – quasi assistiert vom Bundesamt für Strassen – eine Finanzspritze aufgezogen, um das Projekt zu beschleunigen.
Umso befremdlicher ist, dass nun in der «Planung» eben dieses Bundesamtes die Behebung dieser Lücke mit keinem Wort erwähnt wird, geschweige denn in Zahlen einen Niederschlag bei den zu erwartenden Investitionen findet.
Formelle Gründe für dieses Fehlen anzuführen, ist eine billige Ausrede. Denn es geht überhaupt nicht darum, dass der Bund jetzt schon Geld für die Oberlandautobahn in die Hand nehmen müsste. Aber was absehbar ist, gehört auch berücksichtigt in einer guten Planung. Würden die Staustunden als Gradmesser herangezogen, die auf einer Strecke entstehen, müsste die Schliessung der Lücke auch auf Bundesebene gemäss deren eigener Definition oberste Priorität geniessen.
Realisierung bis 2040
Staatliches Handeln hat nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu erfolgen. Das jetzt vom Bund gewählte Vorgehen lässt nicht nur Zweifel an den Kompetenzen des Bundesamtes aufkommen, sondern erschüttert das Vertrauen in die Bundesbehörden.
Die Erwartung aus dem Oberland ist klar: Die Lückenschliessung der Autobahn gehört in den Realisierungshorizont 2040. Ein Aufschieben auf noch später ist keine Option.
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