Jetzt steht es fest: Das Volk wird nicht darüber abstimmen, ob auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf ein Innovationspark gebaut wird. Das Bundesgericht in Lausanne hat gestern ein entsprechendes Urteil veröffentlicht. Die Begründungen der Richter fielen dabei unterschiedlich aus - in der Sache waren sie sich aber einig.
Enttäuschung beim Forum Flugplatz
In einer ersten Stellungnahme zeigt sich das Forum Flugplatz enttäuscht. Es sei «unverständlich, weshalb die Mehrheit des Bundesgerichts den Zürcher Verassungsartikel 33 Abs. 1 Lit. e nicht gelten lassen will», heisst es in der Medienmitteilung.
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