Definitiver Freispruch für Ferdi Hodel, Geschäftsleiter des Zürcher Bauernverbands mit Sitz in Dübendorf. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat entschieden, den Tierquälerei-Prozess nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Damit wird der Freispruch des Obergerichts rechtskräftig.
Die Oberstaatsanwaltschaft teilte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit, dass der Fall nicht an die höchste Instanz weitergezogen werde. Das Obergericht hatte Anfang Juni entschieden, dass Hodel, seine Frau und eine Helferin keine Tierquälerei begangen hätten, als sie ein Springpferd verladefähig machen wollten (mehr dazu).
Beim Verladetraining verletzte sich «Saten» jedoch an der Wirbelsäule. Das Tier wurde zwei Monate später eingeschläfert. (khe/sda)
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