Der Stadtrat Dübendorf ist zufrieden damit, wie das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung umgesetzt wird. Er sieht aktuell keinen Grund, etwas an der Handhabung zu ändern. Der Thematik werde schon heute die notwendige Beachtung geschenkt, antwortet er auf eine entsprechende Interpellation von Flavia Sutter und Brigitte Kast (SP/Grüne) sowie sechs Mitunterzeichnenden.
Unter anderem wollten die Gemeinderäte wissen, wie weit das Ortsbusnetz von Dübendorf den barrierefreien Voraussetzungen genügt. Hintergrund der Frage ist: Bis Ende 2023 müssen sämtliche Haltestellen den Bedürfnissen von Fahrgästen mit alters- und behinderungsbedingten Einschränkungen angepasst werden.
Frist bis Ende 2023
Der Stadtrat antwortet, dass noch 36 Bushaltestellen angepasst werden müssten. Bislang wurden 23 normgerecht erstellt. «Im Schnitt kostet der behindertengerechte Umbau einer Anlegekante rund 100'000 Franken», heisst es in der Mitteilung. Damit ergibt sich für die kommenden Jahre ein Investitionsbedarf von rund 3,6 Millionen Franken.
In den letzten Jahren wurden für die Infrastruktur der Bushaltestellen rund 100'000 Franken pro Jahr berücksichtigt. Würde sich die Stadt an die gesetzliche Frist bis Ende 2023 halten, müsste sie neu jährlich mit rund 500'000 Franken budgetieren.
Wie der definitive Fahrplan aussehen wird, will der Stadtrat im Rahmen des anstehenden Budgetprozesses 2017 festlegen. Indem er schreibt, man solle auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit berücksichtigen, deutet er an, dass nicht alle Haltestellen innert Frist barrierefrei sein werden. (mig)
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