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Ist endgültig vom «Rucksack» Strafverfahren befreit: Der Dübendorfer Politiker Martin Bäumle. (Foto: Archiv)

Bäumle ist definitiv unschuldig

Der Dübendorfer Stadt- und Nationalrat Martin Bäumle (glp) hat definitiv keine Amtsgeheimnisverletzung begangen. Das Bundesgericht hat den Freispruch des Zürcher Obergerichts vom letzten Juni nicht umgestossen. In der Hauptsache trat es nicht auf die Beschwerde ein.

Ist endgültig vom «Rucksack» Strafverfahren befreit: Der Dübendorfer Politiker Martin Bäumle. (Foto: Archiv)

Veröffentlicht am: 13.06.2018 – 11.00 Uhr

Am Sonntag wurde der Dübendorfer Stadt- und Nationalrat Martin Bäumle (glp) 54 Jahre alt. Das ihn betreffende Urteil der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, das ihm am Montag bekannt wurde, bezeichnet er deshalb als «verspätetes Geburtstagsgeschenk».

Der Grund für Bäumles Freude: Das höchste Gericht der Schweiz hat ihn endgültig von einem Damoklesschwert befreit. Das Urteil des Zürcher Obergerichts, das den Dübendorfer Politiker vor knapp einem Jahr vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei gesprochen hatte, hat das Bundesgericht in der Hauptsache nicht gekippt. Bäumle gilt damit höchstinstanzlich als unschuldig.

Nach rund sechseinhalb Jahren, die für ihn «sehr belastend» gewesen seien, herrsche nun «endlich Gewissheit». Bäumle spricht von einem «riesigen Aufwand», den das Strafverfahren für ihn und andere Involvierte bedeutet habe.

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