Eigentlich hielt der Wetziker Stadtrat mit Beschluss vom September 2017 fest, dass keine neuen Gebühren eingeführt werden sollen. Auch die Berechnung der bisher erhobenen Gebühren sollte unverändert bleiben und die Gebühren weder erhöht noch gesenkt werden. Doch es kam anders.
Bei der Ausarbeitung des Gebührentarifs (siehe Box) stellte der Stadtrat fest, dass in Wetzikon im Unterschied zu anderen Gemeinden für gewisse Dienstleistungen noch keine Gebühren erhoben werden. Zudem entdeckte man Differenzen zum sogenannten Mustergebührentarif des Berufsverbands für Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute. «Es ist daher angebracht, dass entgegen des Beschlusses des Stadtrats vom September wenige neue Gebühren eingeführt werden», heisst es in einem neuen Beschluss.
Zivilschutz-Schwänzen kostet
So beschloss der Stadtrat Ende Mai die Einführung von rund 20 neuen Gebühren. Die Preisspanne reicht von 20 bis 500 Franken. Wer beispielsweise ein Dienstaufgebot des Zivilschutzes nicht befolgt oder Weisungen von Vorgesetzten missachtet, zahlt neu 100 Franken. Im Wiederholungsfall sind sogar 200 Franken fällig.
Wer den Zivilschutz schwänzt, muss 100 Franken zahlen. (Symbolfoto: Seraina Boner)
Für ein Gemeinschaftsgrab erhebt der Stadtrat 500 Franken als einmaligen Unterhaltsbeitrag fürs Jäten und Rasenmähen während der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren. Dasselbe gilt für die Unterhaltsarbeiten bei selbstbepflanzten Gräbern.
Mehr Gebühren im Polizeiwesen
Am meisten neue Gebühren entstehen im Polizeiwesen. Wem das Gastwirtschaftspatent entzogen wird, muss 300 Franken abdrücken. Muss die Polizei bei Verkehrsdelikten zur Beweissicherung ein Video oder eine Foto-CD erstellen, kostet das den Verursacher neu 30 Franken. Das Blockieren von Fahrzeugen kostet am ersten Tag 50 Franken und 5 Franken für jeden weiteren Tag. Fürs Einstellen von Fahrzeugen werden sogar 50 Franken pro Tag fällig. Wer «schuldhaft» einen Polizeieinsatz verursacht – egal ob vorsätzlich oder fahrlässig – muss neu mit Kosten von 120 Franken rechnen.
Einzelne Gebühren werden leicht angehoben. Die Löschung einer Betreibung etwa kostet neu 40 statt 30 Franken. Den gleichen Aufschlag gibt es beim Ausstellen eines Steuerausweises. Nur in einem Fall sinken die Gebühren: für die Bescheinigung des Steueramtes zuhanden der Einbürgerungsbehörde. Diese halbiert sich von 80 auf 40 Franken.
Obwohl die Gebühren erst Ende Mai beschlossen wurden, gelten sie rückwirkend per 1. Januar dieses Jahres. Vorausgesetzt, es gehen bis zum Ende der Rekursfrist am 1. August keine Einwendungen ein.
Weshalb Gebühren?
Während Steuern ohne konkrete Gegenleistung erhoben werden, setzt die Erhebung von Gebühren die tatsächliche Inanspruchnahme bestimmter Leistungen der Verwaltung voraus. Sie dürfen aber höchstens kostendeckend sein. Der Wetziker Stadtrat berechnet die Höhe der Gebühren gestützt auf Bemessungsgrundlagen und hält sie in einem Gebührentarif fest. Da die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden per 31. Dezember 2017 ausser Kraft gesetzt wurde, müssen die Gemeinden eigene Gebührenverordnungen und -tarife erlassen. aku
Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch
Kommentar schreiben