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Anfangs wurde vom Gemeinschaftsgrab auf dem Hinwiler Friedhof noch wenig gebrauch gemacht. Doch das hat sich geändert. (Foto: PD)

Hinwiler Gemeinschaftsgrab erreicht Kapazitätsgrenze

In den vergangenen Jahren liessen sich in Hinwil immer mehr Menschen in einem Gemeinschaftsgrab bestatten. Nun muss die Kapazität erweitert werden.

Anfangs wurde vom Gemeinschaftsgrab auf dem Hinwiler Friedhof noch wenig gebrauch gemacht. Doch das hat sich geändert. (Foto: PD)

Veröffentlicht am: 28.06.2018 – 08.50 Uhr

Seit dem Jahr 1994 besteht auf dem Friedhof Hinwil die Möglichkeit, in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt zu werden. Damals sei von dieser Möglichkeit noch wenig Gebrauch gemacht worden, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. In den letzten Jahren sei allerdings eine deutliche Zunahme der Bestattungen im Gemeinschaftsgrab festzustellen.

Die Namen der Verstorbenen wurden zunächst auf Sandsteinplatten eingraviert. Im Jahr 2006 hat die Gesundheits- und Umweltschutzbehörde erkannt, dass die Sandsteine mittelfristig zu wenig Platz bieten und beschloss eine erste Erweiterung des Gemeinschaftsgrabs mit platzsparenden Glasstelen.

Im Jahr 2008 sind zehn Glasstelen auf dem Friedhof Hinwil montiert worden. Auf den Stelen werden auf Wunsch und Kosten der Angehörigen die Namen der Verstorbenen eingraviert. Dafür wird pro Jahr eine Stele benötigt. Dementsprechend erreicht das damals erstellte Gemeinschaftsgrab seine Kapazitätsgrenze per Ende 2018. Aus diesem Grund sei im Jahr 2018 das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Hinwil um weitere zehn Jahre bis 2028 zu erweitern.

Günstiger für Angehörige

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Abteilung Gesundheit und Umweltschutz zusammen mit dem Friedhofsplaner für das Gemeinschaftsgrab ein Erweiterungsprojekt für das nächste Jahrzehnt erarbeitet. Der Gemeinderat hat das Projekt für die Erweiterung des Gemeinschaftsgrabs auf dem Friedhof Hinwil genehmigt und für die Projektrealisierung einen Kredit von insgesamt 38‘000 Franken bewilligt.

Die Kosten für die Beschriftung der Stelen übernehmen weiterhin die Angehörigen. Die Koordination und Verrechnung erfolgt ab 2019 über die Abteilung Gesundheit und Umweltschutz der Gemeinde in Form einer Pauschale von 350 Franken pro Beschriftung. Gemäss Gemeinderat werden die Kosten damit transparent und fair ausgewiesen und fallen gegenüber dem bisherigen Preismodell für die Angehörigen gar kostengünstiger aus.


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