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Rechtsanwalt Jürg Luginbühl äussert sich zum Fall Willener. (Bild: Simon Grässle), Claudia Stam, Psychologin, äussert sich zum Fall Willener (Bild: Simon Grässle)

Mobbing-Experten kritisieren Willener

Eine Psychologin und ein Rechtsanwalt sprechen über den Fall Willener. Ob es sich dabei um Mobbing handelt, können sie nicht beurteilen. Sie machen indes einen Fall von Persönlichkeitsverletzung aus.

Rechtsanwalt Jürg Luginbühl äussert sich zum Fall Willener. (Bild: Simon Grässle), Claudia Stam, Psychologin, äussert sich zum Fall Willener (Bild: Simon Grässle)

Veröffentlicht am: 01.02.2018 – 10.45 Uhr

Ein klarer Fall von Persönlichkeitsverletzung: Das ist das Fazit von Rechtsanwalt Jürg Luginbühl zum Schreiben, das der Bubiker Gemeindeschreiber Matthias Willener an 44 Verwaltungsangestellte versandte. Darin wurde Mitarbeiterin Isabella Bruhin diskreditiert. Derselben Meinung ist Psychologin Claudia Stam.

Jürg Luginbühls Aussage zum Schreiben, das Teil der Mobbing-Affäre ist. (Video: Simon Grässle)

 

Gemeindeschreiber Matthias Willener hat ein Schreiben, in dem er eine Verwaltungsangestellte diskreditiert, an 44 Personen verschickt. Fällt das unter Mobbing?
Jürg Luginbühl: Ich will mich nicht festlegen. Aber es ist schade, dass er das so gemacht hat. Wenn es ein Einzelfall gegenüber dieser Person war, ist es zwar noch kein Mobbing, aber eine Persönlichkeitsverletzung. Auch wenn man das Mail am Schluss noch als vertraulich bezeichnet, zumal das in der heutigen Zeit ohnehin nie funktioniert: Das ist ein No-Go. Für mich handelt es sich um eine Verzweiflungstat in einer vermutlich bereits eskalierten Situation. Das Schreiben ist ein Beispiel eines schlechten Wordings.
Claudia Stam: Das ist heikel. Eine Mobbinghandlung für sich alleine ist nie Mobbing. Erst die Summe und die Häufigkeit machen etwas zu Mobbing. Isoliert betrachtet, kann ich das also nicht einschätzen.

 

 

Handelt es sich um eine Verletzung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes der Mitarbeitenden?
Jürg Luginbühl: Das Persönlichkeitsrecht ist sicher von jener Person verletzt, an deren Adresse namentlich Vorwürfe erhoben werden. Wenn dieser Person gegenüber sonst schon Schikane- oder Mobbinghandlungen vorgekommen sind, dann hat dieses Mail sicherlich ein starkes Gewicht. Was den Datenschutz anbelangt: Sie wollten es intern behalten. Bei einem elektronsichen Medium müsste man wissen, dass das selten funktioniert. Eine Verletzung des Datenschutzes ist möglich, aber ich will mich nicht festlegen. Ungeschickt war die Sache auf jeden Fall.
Claudia Stam: Wenn die Person explizit mit Namen genannt wird und Dinge über sie geschrieben werden, die die anderen nichts angehen, dann trifft beides zu.
 

Jürg Luginbühl und Claudia Stam zur Mobbingaffäre. (Video: Simon Grässle)

Einige der von der Mobbing-Affäre Betroffenen sagen, sie hätten erste Burnoutsymptome gespürt. Kommt das oft vor?
Jürg Luginbühl: Absolut. Wenn eine derartige Eskalation im Gange ist, wie sie in den Medien beschrieben wurde, dann ist das häufig der Fall. Die Symptome, die auftreten, die können zu psychischen Erkrankungen führen. Meist dauern diese mehrere Monate an. In der Regel kommt man wieder daraus heraus. Es gibt aber auch Fälle, die zu Berufsunfähigkeit führen. Man muss vorsichtig sein und die Symptome ernst nehmen.
Claudia Stam: Symptome von Burn-out können eine Folge von Mobbing sein. Sie können aber auch andere Ursachen haben.

Wie häufig kommt Mobbing am Arbeitsplatz vor?
Jürg Luginbühl: Zu häufig. Es gibt aber viel Material für Arbeitgeber, die Informationen für solche Situationen geben.
Claudia Stam: Sehr häufig. Jeder siebte Arbeitnehmer wird laut einer Studie im Verlauf seines Arbeitslebens mal gemobbt.

Mobbing ist schwierig zu beweisen. Wie muss man vorgehen?
Jürg Luginbühl: Das ist für Juristen eine der wichtigsten Fragen. Man muss ein Mobbingtagebuch führen. Wenn man aber beim Beweisthema sind: Gerichte schauen Mobbingtagebücher beweisrechtlich als Parteibehauptung an. Das ist keine neutrale Urkunde. Aber es kann trotzdem helfen. Man muss sicher auch Emails sammeln. Der Paper-Trail hilft sehr beim Beweis des Mobbings. Das Mass, also die Intensität des Beweises, ist bei Mobbingfällen oftmals die Problematik. Beim Mobbing wird bis heute der strikte Beweis verlangt. Das halte ich für falsch. Es gibt andere Aspekte des Arbeitsrechts, bei denen ein überwiegend wahrscheinlicher Beweis ausreicht. Das müsste auch bei Mobbing eingeführt werden.
Claudia Stam: Man muss frühzeitig den Riegel schieben und sich wehren. Wenn’s trotzdem weitergeht, muss man Beweise sammeln. Alles Schriftliche ist gut. Doch es ist trotzdem schwierig. Die einzelnen Handlungen sind nicht übermässig schlimm. Erst in der Summe werden sie zum Problem.

Wird man des Mobbings bezichtigt: Wie schlimm können die Folgen für den Beschuldigten sein?
Jürg Luginbühl: Mir fehlen persönliche Erfahrungen damit. Ich vertrete üblicherweise eher die Opfer. Oder ich berate Arbeitgeber im frühzeitigen Zeitraum, um nicht in die Situation zu geraten. Also bevor es so weit kommt wie im Fall Willener. Für ihn ist die Beschuldigung sicher nachteilig, auch aufgrund der lokalen Verhältnisse. Soweit ich es verstanden habe, zieht er sich nun aber ins Privatleben zurück. Haftet einem das sonst als Chef an, kann das natürlich durchaus schwierig werden, bei einer neuen Stellenbewerbung. Das spricht sich sicherlich herum.
Claudia Stam: Das kann sehr schlimm sein. Der Vorwurf allein kann die Karriere eines Beschuldigten zerstören.

Kann man unbewusst mobben?
Jürg Luginbühl: Es mag gewisse Raubeine geben. Vielleicht etwas mehr auf der Männerseite. Sie wissen nicht, was sie tun. Meist ist das mit wenig Empathie verbunden. Man meint, man mache einen Spass. In Einzelfällen ist das sicher möglich, aber wohl eher nicht über längere Zeiträume.
Claudia Stam: Jein. Ich traf nie jemanden, der sagte, er sei ein Mobber. Es kann unbewusst passieren.


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