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Mit der Veröffentlichung eines Sexvideos drohte eine Frau einem Mann aus St. Gallen. Sie und ein Mittäter wurden nun per Strafbefehl verurteilt. (Symbolbild: Misha Lüchinger)

Bedingte Geldstrafe für Sex-Erpresserin

Er solle ihr sofort Geld geben, sonst würden Sexbilder von ihm verbreitet. Mit dieser Forderung erpresste eine Oberländerin einen Mann. Die Tat misslang, und die Frau fasste nun eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.

Mit der Veröffentlichung eines Sexvideos drohte eine Frau einem Mann aus St. Gallen. Sie und ein Mittäter wurden nun per Strafbefehl verurteilt. (Symbolbild: Misha Lüchinger)

Veröffentlicht am: 30.06.2017 – 12.40 Uhr

Erpressung mit Sexbildern: Ein Klassiker, auch wenn er in der Realität bei weitem nicht so häufig vorkommt, wie in den Krimis im Fernsehen. Doch im vergangenen Januar passierte genau das im Zürcher Oberland.

2500 Franken im Abfalleimer

Eine 35-Jährige hatte von Rüti aus einem 69-jährigen St. Galler mehrere SMS geschickt. In den Textnachrichten schrieb die Frau, sie verfüge über ein Video, das während einer sexuellen Begegnung der beiden Wochen zuvor entstanden sei. Und dieses Filmchen, das sende sie an die Ehefrau des St. Gallers, falls er «nicht umgehend 2500 Franken bezahlen würde», wie es in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen  Strafbefehl heisst.

Der Mann wollte die Verbreitung der Bilder natürlich unbedingt verhindern, da er «erhebliche Nachteile befürchtete und sich in seinem Schamgefühl und seiner Ehre verletzt sah». Deshalb deponierte er, wie gefordert, eines Nachmittags einen mit 2500 Franken gefüllten Plastiksack in einem Abfalleimer an einer Bushaltestelle in Wald. Der Freund der Frau holte den Sack anschliessend, wurde jedoch kurz darauf mitsamt seiner Partnerin verhaftet.

Denn der Senior, der vom Paar unter Druck gesetzt wurde, hatte sich noch vor der Geldübergabe bei der Kantonspolizei gemeldet, sodass die Erpresser dann leicht geschnappt werden konnten (wir berichteten darüber).

«Strafarbeit» für Mittäter

Die 35-Jährige und ihr heute 48-jähriger Freund, die mit der Tat die Miete für ihre gemeinsame Wohnung finanzieren wollten, wurden beide per Strafbefehl verurteilt. Für die Erpressung und Nebendelikte – unter anderem Kokainkonsum – fasste die Frau eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken sowie eine Busse von 300 Franken, während ihr Freund 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine frühere, bedingte Geldstrafe von 1250 Franken bezahlen muss. Zudem haben beide Verfahrenskosten von je 1555 Franken zu übernehmen.


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