
Hauseigentümerverband Winterthur
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Publireportage. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Hauseigentümerverband Region Winterthur.
Weitere Informationen unter: www.hev-winterthur.ch
Das Abnahmeprotokoll
Bei der Wohnungsabnahme prüft der Vermieter den Zustand des Mietobjekts und hält diesen im Abnahmeprotokoll fest. Die vorhandenen Mängel sind genau zu umschreiben. Formulierungen wie «muss gemalt werden» oder «Küche unsauber» genügen in der Praxis nicht, da sie den Bestand des Mangels nicht genügend beschreiben. Es muss im Protokoll festgehalten werden, in welchem Bereich des Zimmers sich der Mangel befindet, welche Art und wie gross der Mangel ist. Im Abnahmeprotokoll wird auch festgehalten, für welche Mängel und in welchem Umfang der Mieter aufkommen muss.
Haftung für Mängel
Der Mieter haftet für Mängel, welche auf eine übermässige Abnützung der Wohnung zurückzuführen sind. Während der Mieter angemessene Reparaturkosten vollumfänglich übernehmen muss, schuldet er bei Ersatzanschaffungen nur den Restzeitwert gemäss Lebensdauertabelle. Damit der Vermieter beweisen kann, dass die Schäden vom Mieter verursacht wurden und nicht schon bei Mietbeginn bestanden, sollte der Vermieter immer auch bei Mietbeginn ein Protokoll erstellen und dieses vom einziehenden Mieter unterschreiben lassen.
Frist für Mängelrüge
Im Abnahmeprotokoll wird festgehalten, für welche Mängel und in welchem Umfang der Mieter aufkommen muss. Unterschreibt der Mieter das Abnahmeprotokoll nicht, muss der Vermieter schnell reagieren. Der Vermieter muss dem Mieter innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen mit eingeschriebener Post die Mängelrüge zukommen lassen. Darin muss klar festgehalten sein, für welche Mängel und in welchem Umfang der Mieter aufkommen muss.
Verpasst der Vermieter diese Frist, hat er seine Mängelrechte verwirkt. Wurden dem Vermieter die Wohnungsschlüssel ohne Abnahme zurückgesendet, beginnt diese Frist mit dem Erhalt der Schlüssel zu laufen. Ist die neue Wohnadresse des Mieters nicht bekannt, kann der Vermieter die Mängelrüge an die letzte bekannte Adresse senden.
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