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Alex Gantner (FDP, links) will den Pendlerabzug beschränken. Urs Waser (SVP) sieht darin eine Bestrafung. (Bilder: zvg)

Soll der Pendlerabzug auf 5000 Franken festgelegt werden?

In der Rubrik Pro und Kontra nehmen jede Woche zwei Politiker aus der Region Stellung zu einem Thema. In dieser Woche geht es um die Abstimmung zur Beschränkung des Pendlerabzugs in der Steuererklärung.

Alex Gantner (FDP, links) will den Pendlerabzug beschränken. Urs Waser (SVP) sieht darin eine Bestrafung. (Bilder: zvg)

Veröffentlicht am: 30.08.2017 – 09.57 Uhr

Pro von Alex Gantner (FDP, Maur)

Das Beiblatt «Berufsauslagen» der Steuererklärung kennt jeder. Hier können mit akribischer Genauigkeit verschiedene Aufwände in Zusammenhang mit dem Erzielen seines Einkommens aufgelistet werden. Diese gelten dann als Abzüge. Arbeitnehmende können heute ihre Kosten für den Arbeitsweg vollumfänglich und daher unbegrenzt abziehen, falls gewisse Kriterien erfüllt sind. Das geltende Regime ist ein Systemfehler und nichts anderes als eine Subventionierung der Mobilität. 

Lange Arbeitswege wurden so gefördert. «Man kann es ja von den Steuern abziehen», ist ein Spruch, den man viel in diesem Zusammenhang hört. Hier braucht es eine Kehrtwende, vor allem auch aus Sicht der Raumplanung und der Verkehrs- und Umweltpolitik. Seit Jahren fordere ich mehr Kostenwahrheit bei der Mobilität. Bei der direkten Bundessteuer wurde der Arbeitswegkostenabzug in Zusammenhang mit der Abstimmung über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) ab 2016 auf 3000 Franken beschränkt. Der Kanton Zürich möchte nun ab 2018 nachziehen. Im Kantonsrat ist die Einführung einer Begrenzung mittlerweile unbestritten.

Nach einem langen Seilziehen unter der Federführung der FDP wird nun ein Kompromiss von 5000 Franken als obere Grenze vorgeschlagen. Rund 86’000 Steuerpflichtige, die heute mehr als diesen Betrag abziehen können, werden bei den Steuern davon betroffen sein. Dies erachte ich als massvoll und fair. Die  jährlichen Steuermehrerträge von rund
55 Millionen Franken werden grundsätzlich in die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs investiert, können aber auch Spielraum in anderen steuerpolitischen Bereichen geben.

Kontra von Urs Waser (SVP, Langnau am Albis)

Wer nimmt gerne einen langen Arbeitsweg in Kauf? Wohl niemand. Und darum wäre es nur recht, wenn man dies entsprechend entschädigen würde. Der Pendlerabzug wurde 1917, also genau vor 100 Jahren, erstmals erwähnt. Damals galt er als Ermunterung, um eine Arbeitsstelle annehmen zu können, die etwas weiter weg als das heimatliche Dorf liegt.

Und auch heute kommt der Pendlerabzug nur einem Teil der Arbeitnehmenden zugute. So können beispielsweise nur Menschen, die es mit dem öffentlichen Verkehr nicht rechtzeitig zur Arbeit schaffen, den Abzug geltend machen. Die Gipfeli-Verkäuferin etwa, die ab 5 Uhr die ersten Pendler im Zürcher Hauptbahnhof bedient, wird wohl mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen. Auch Arbeitnehmende im Schichtbetrieb sind auf ein Auto angewiesen.

Mit den 5000 Franken Obergrenze erhält man umgerechnet eine Vergütung für 30 Kilometer Arbeitsweg – hin und zurück, versteht sich. Gleichzeitig können aber nur Leute, die mehr als einen Kilometer von der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrs wohnen oder eine Zeitersparnis von über einer Stunde pro Tag haben, den Abzug geltend machen. Im gut erschlossenen Kanton Zürich betrifft das die Randregionen. Wer von dort mit dem Auto zur Arbeit fährt, hat meist einen längeren Arbeitsweg.

In den umliegenden Kantonen wurden bereits Obergrenzen festgelegt. Ausser im Kanton St. Gallen liegen diese über dem Zürcher Vorschlag. Rund 86’000 Personen, vornehmlich aus Randregionen oder solche mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten, wären im Kanton Zürich betroffen. Arbeitnehmende, die zu Unzeiten für die Gesellschaft arbeiten, sollten wir nicht bestrafen, eher entlasten! Wir von der SVP sagen zu diesem Vorgehen Nein.

 


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