nach oben

Anzeige

Auch Velofahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. (Michael Bührke / pixelio.de), Ansonsten werden sie bei den vermehrten Velokontrollen durch die Stadtpolizei Winterthur gebüsst. (Bild: Fabrice Dubler), Diese Ausrüstung sollte man gemäss Pro Velo Schweiz für das eigene Fahrrad besitzen. (Bild: Pro Velo Schweiz)

Polizei kontrolliert vermehrt Velofahrer

167 Velofahrer wurden bei den letzten drei Lichtkontrollen gebüsst. Viele Zweiradlenker seien sich über die Ausrüstung und Verkehrsregeln nicht bewusst, sagt die Stadtpolizei Winterthur. «Zueriost» fasst die wichtigsten Regeln zur Ausrüstung und dem Verhalten zusammen.

Auch Velofahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. (Michael Bührke / pixelio.de), Ansonsten werden sie bei den vermehrten Velokontrollen durch die Stadtpolizei Winterthur gebüsst. (Bild: Fabrice Dubler), Diese Ausrüstung sollte man gemäss Pro Velo Schweiz für das eigene Fahrrad besitzen. (Bild: Pro Velo Schweiz)

Veröffentlicht am: 17.11.2017 – 10.29 Uhr

«75 Ordnungsbussen in 90 Minuten» hiess es in einer Medienmitteilung der Stadtpolizei Winterthur vom 14. November. Allesamt wurden sie an Velofahrer verteilt, die bei der letzten Verkehrskontrolle angehalten wurden.

Die Zweiradlenker wurden im Rahmen einer Lichtkontrolle überprüft, wie Stephan Matt von der Stadtpolizei Winterthur auf Anfrage sagt. «Wir erschraken selbst, wie viele Velofahrer wir hier büssen mussten», so Matt. Auch am gestrigen Donnerstag fand im Rahmen des «Tag des Lichts» eine Velokontrolle statt, bei der weitere 45 Ordnungsbussen ausgestellt wurden.

Kampagne für mehr Sichtbarkeit

Solche Kontrollen würden in der dunklen Jahreszeit vermehrt durchgeführt. «Sobald es beginnt zu dämmern, müssen auch Velofahrer das Licht einschalten», sagt Stephan Matt. Dies sei in etwa dann, wenn die Strassenlaternen auch eingeschaltet würden.

Die regelmässigen Kontrollen sind aber auch Teil der MADE VISIBLE-Kampagne zum Thema Sichtbarkeit im Strassenverkehr, die vom TCS und der Bundesamt für Unfallverhütung durchgeführt wird. Die Kampagne möchte alle Verkehrsteilnehmer animieren, sich mit Kleidung, Reflektoren und eingeschaltetem Licht sichtbar zu machen, um Unfälle zu vermeiden.

 

Mehr Licht, weniger Unfälle

Bei Dunkelheit ist gemäss der Kampagne das Unfallrisiko dreimal höher. Dunkel gekleidete Personen erkenne man erst aus 25 Metern Entfernung. Helle Kleidung und Signal- oder Neonfarben hingegen würden die Sichtbarkeit bereits auf 40 Meter, reflektierende Elemente sogar auf 140 Meter verbessern. Dadurch könnte eine Reaktionszeit um eine Sekunde verlängert und somit jeder zweite Unfall verhindert werden.

Strassenverkehrsgesetze besser beachten

Das fehlbare Licht war bei beiden Kontrollen der zweithäufigste Grund für die ausgestellte Busse. Spitzenreiter war aber mit 85 Bussen das Missachten des Rotlichtes. «Velofahrer sind wie auch andere Fahrzeuge Verkehrsteilnehmer und müssen sich somit an die Strassengesetze halten. Dass man bei Rotlicht anhält, sollte also selbstverständlich sein», betont Stephan Matt. Offenbar sei das aber vielen Zweiradlenkern des Öfteren nicht bewusst.

Deshalb mussten auch mehrere Velofahrer gebüsst werden, weil sie freihändig oder auf dem Trottoir fuhren. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat zwar erst kürzlich vorgeschlagen, Velofahren für Kinder bis zehn Jahre auf dem Trottoir zu erlauben, sofern kein Radstreifen vorhanden ist. Aktuell ist es aber noch immer verboten.

«Dabei können gerade in einer Velostadt wie Winterthur Radlenker auf diverse Fussgängerzonen ausweichen. Trottoirs sind und bleiben den Fussgängern vorbehalten», bedenkt Matt. Fahre man in den erlaubten Bereichen der Fussgängerzonen sei jedoch stets die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren.

 

Für alle, die sich nach langer Zeit wieder mal aufs Fahrrad schwingen oder einfach eine Auffrischung der Verkehrsregeln für Velofahrer brauchen, haben wir die wichtigsten Gesetze zusammengestellt.

Obligatorische Ausrüstung gemäss Pro Velo Schweiz:
- Zwei wirksame Bremsen
- Vorne ein weisser und hinten ein roter reflektierender Rückstrahler
- Intakte Pneus
- Gelbe Rückstrahler in beiden Pedalen
- Vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht, das in der Nacht und bei Dämmerung eingeschaltet ist

Empfohlene Ausrüstung gemäss Pro Velo Schweiz:
- Klingel
- Sattel
- Schloss
- Vignette
- Velohelm
- Rückstrahler in Speiche

Nicht erlaubt gemäss Strassenverkehrsgesetz:
- Loslassen der Lenkvorrichtung
- Fahren ohne Licht (nachts oder in einem Tunnel)
- Befahren von Trottoirs und anderen Fusswegen
- Mitführen von Gegenständen, welche die Zeichengebung verunmöglichen
- Nebeneinanderfahren mehrerer Fahrräder
- Sich ziehen, schleppen oder stossen lassen
- Missachten von Fahrverboten oder Lichtsignalen
- Mitführen von Personen auf dem Fahrrad
- Keine Handzeichen geben beim Abbiegen


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige