«Ich verweigere die Aussage.» Gebetsmühlenartig wiederholt der Mann vor dem Bezirksgericht Meilen diesen Satz. Weder über seine Kindheit in Polen noch über seine finanziellen Verhältnisse oder die zahlreichen Vorstrafen wegen diverser Gewaltdelikte und schon gar nicht über die Ereignisse am 3. März 2020 in Hombrechtikon möchte er sprechen.
An jenem Abend, so beschreibt es der Staatsanwalt in seiner Anklage, soll der Mann seine damalige Partnerin mit diversen Faustschlägen und Fusstritten zu Tode geprügelt haben. Der Grund: Die Frau habe sich von ihm trennen wollen. Der Staatsanwalt qualifiziert die Tat als Mord. Er fordert eine 18-jährige Freiheitsstrafe für den Mann. Ausserdem soll er des Landes verwiesen werden.
Beschuldigter alarmierte Ersthelfer
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