Der Beschuldigte fuhr gegen 5 Uhr morgens übermüdet und alkoholisiert vom Ausgang in Zürich nach Schaffhausen. Mit ihm im Auto sassen ein Freund und zwei junge Frauen, zwei Bekanntschaften aus dem Ausgang.
Auf der dort einspurig geführten A4 Richtung Schaffhausen unternahm er ein halsbrecherisches Überholmanöver via einen Rastplatz. Beim Wiedereinbiegen in die A4 geriet sein Kleinwagen aber ins Schleudern. Er touchierte das Heck des Sattelschleppers, den er hatte überholen wollen, schlingerte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Auto.
Kollege starb einige Tage später
Dessen Lenker, der Unfallfahrer selbst und eine Mitfahrerin wurden verletzt. Die zweite Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen. Der im Auto sitzende Kollege des Lenkers wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb.
Der junge Mann ist gemäss Urteil der mehrfachen Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung, der groben Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Die Staatsanwältin hatte eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Fahrlässigkeit plädiert und einen Verzicht auf Bestrafung beantragt.
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