Die unbewilligte Kundgebung der Massnahmengegner fand am Samstag, 24. April, statt – trotz mehrerer Aufrufe, Rapperswil-Jona fernzubleiben. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Der Kanton St. Gallen rechnet nun mit Kosten von rund einer Viertelmillion Franken, die dem Ostschweizer Polizeikonkordat für die personelle Unterstützung überwiesen werden muss.
Können diese Ausgaben auf die Verursacher abgewälzt werden? In der Novembersession 2020 hatte der Kantonsrat eine SVP-Motion zu diesem Thema gutgeheissen. Darin wird verlangt, dass die Organisatoren von unbewilligten Kundgebungen zum Ersatz der Kosten des dadurch ausgelösten Polizeieinsatzes verpflichtet werden können – und zwar «unabhängig davon, ob dabei Gewalt an Sachen oder Personen ausgeübt wurde».
Die St. Galler Regierung hatte sich dagegen gewehrt. Sie argumentierte, dass eine solche Kostenüberwälzung die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit tangiere. Weiter hielt sie fest, Verursacherinnen und Verursacher könnten bereits heute für Polizeikosten zur Kasse gebeten werden. Bedingung sei aber, dass die Kosten ihnen «unmittelbar zurechenbar» seien. Dabei gebe es «tatsächliche und rechtliche Hindernisse».
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